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2.3 Praktische Umsetzung

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Der Medizinische Dienst Bund17 hat gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V eine Richtlinie über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen zu erlassen (StrOPS-RL). Diese Richtlinie wurde am 20. Mai 2021 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt und legt die Einzelheiten zur Antragsstellung durch die Krankenhäuser und die Begutachtung durch die Medizinischen Dienste fest. Im Folgenden wird das Antragsverfahren vorgestellt und darauf aufbauend der Begutachtungsablauf gemäß der StrOPS-RL in der Version 2021 skizziert.

Aktivierend-therapeutische Pflege in der Geriatrie

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