Читать книгу Aktivierend-therapeutische Pflege in der Geriatrie - Группа авторов - Страница 33
Merke
ОглавлениеRelevante Nachweise und Unterlagen sind gemäß der StrOPS-RL in der Version 2021 insbesondere Nachweise über die Anzahl und Qualifikation des zur Erbringung des jeweiligen OPS-Kodes vorgehaltenen Personals, der Nachweis einer eigenen Personalstruktur, der Dienstpläne der betreffenden Abteilung für die Erbringung der betreffenden Leistung sowie der sachlich-apparativen Vorhaltungen.
Die nachfolgende Tabelle ( Tab. 2.1) gibt einen Überblick über die Strukturmerkmale der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung gemäß OPS 8-550 bzw. der teilstationären geriatrischen Komplexbehandlung gemäß OPS 8-98a einschließlich der erforderlichen Nachweise und Unterlagen in der Version 2021. Grundsätzlich gilt, dass die StrOPS-RL bei Bedarf bzw. bei Änderungen des Operationen- und Prozedurenschlüssels zu aktualisieren ist, weshalb für die Vorbereitung des Antragsverfahrens stets die StrOPS-RL in der jeweils aktuellen Fassung heranzuziehen ist (vgl. Medizinischer Dienst Bund 2021, S. 12).
Tab. 2.1: Strukturmerkmale und Nachweise der geriatriespezifischen OPS-Kodes (eigene Darstellung, basierend auf der Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund (MD) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V Version 2021)
OPSStrukturmerkmale (gemäß OPS)Nachweise (gemäß StrOPS-RL)
Konkrete Anforderungen an die Nachweise und Unterlagen sind weder der StrOPS-RL noch den geriatriespezifischen Operationen- und Prozedurenschlüsseln in der Version 2021 zu entnehmen. Grundsätzlich ist daher darauf hinzuweisen, dass der Medizinische Dienst Bund die notwendigen Nachweise und Unterlagen in ihrer Gesamtheit auf Bundesebene zwar benannt, die konkrete Ausgestaltung jedoch offengelassen hat. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die StrOPS-RL im Rahmen der Nachweise und Unterlagen vielfache Auswahlmöglichkeiten und Beispiele vorgibt, weshalb das Nachweisverfahren formal einrichtungsindividuelle Gestaltungsmöglichkeiten zulässt.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Strukturprüfungen eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe verwendet wird. Beispielhaft sind hier die Begrifflichkeiten »besonders geschultes Pflegepersonal«, »Vorhandensein«, »überwiegend« oder »Einheit« zu nennen. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass in Bezug auf diese unbestimmten Rechtsbegriffe die Auslegungsgrundsätze des Bundessozialgerichtes gelten, die sich auf drei Leitsätze konkretisiert haben. Zum ersten unterliegen Abrechnungsvorschriften als normenvertragliche Regelungen allgemeinen rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethoden, die sich zweitens eng am Wortlaut orientieren, da sie eine Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems einnehmen. Drittens sind Bewertungen und Bewertungsrelationen sowie entstehungsgeschichtliche Erwägungen außer Betracht zu lassen. Folgend dieser Auslegungsgrundsätze werden die Strukturmerkmale und Nachweise für den Operationen- und Prozedurenschlüssel in der Version 2021 nachfolgend um Begriffsbestimmungen und Handlungsempfehlungen ergänzt, welche für ein gemeinsames Verständnis herangezogen werden sollten.