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Antragsverfahren

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Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich auf Initiative des Krankenhauses. Der Zeitpunkt der Beantragung der Strukturprüfung ist abhängig davon, ob die Leistung in der Vergangenheit bereits erbracht wurde oder erst künftig erbracht werden soll. Für Krankenhäuser, die den betreffenden OPS-Kode bereits im Jahr der Antragstellung erbracht und abgerechnet haben, gilt, dass der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale bis spätestens zum 30. Juni eines Jahres beim Medizinischen Dienst vorliegen muss. Für Krankenhäuser, die den betreffenden OPS-Kode im Jahr der Antragstellung nicht vereinbart und abgerechnet haben und für das Folgejahr der Prüfung erstmals oder erneut mit den Krankenkassen vereinbaren möchten, gilt, dass der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale bis spätestens zum 30. September eines Jahres beim Medizinischen Dienst vorliegen muss. Bei Eingang eines Prüfantrages nach den genannten Fristen kann die Prüfung ggf. nicht zeitgerecht erledigt werden. Eine formlose Antragsstellung ist unzulässig (vgl. Medizinischer Dienst Bund 2021, S. 7).

Aktivierend-therapeutische Pflege in der Geriatrie

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