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König, Hof, Verwaltung
ОглавлениеDie Antigoniden suchten in Form einer fiktiven Abstammung von Philipp II. eine Anknüpfung an die alte makedonische Königsdynastie und präsentierten sich so wie diese als letztlich aus Argos stammend und als Abkömmlinge des Herakles. Anders als etwa die Seleukiden (s. den Beitrag von K. Ehling) fanden sie eine einheitliche Sprache und Kultur bereits vor, beides musste nicht erst mühsam geschaffen werden. Auch war die Poliskultur in Griechenland voll entwickelt, schon deshalb kam es nur selten (z.B. Demetrias) zu Städtegründungen. Der König verfügte über einen riesigen Grundbesitz, ihm gehörten die wichtigsten Bergwerke, er erhob Zölle und Steuern und war oberster Heerführer. Er hatte auch kultische Funktionen und pflegte Beziehungen zu wichtigen Heiligtümern wie Delos oder Olympia. Der König besaß mehrere Residenzen, in denen er und sein Hof sich häufiger aufhielten, z.B. Pella (s. den Beitrag von G. Weber). Eine wichtige Rolle als Berater am Hof spielten die vom König ernannten »Freunde« (phíloi), die in Makedonien allerdings nicht so strikt hierarchisch gegliedert waren wie bei den Ptolemäern. Die Ernennung zum »Freund« war verbunden mit einem zeremoniellen Akt, bei dem der König einen purpurgefärbten Mantel (Chlamys) und eine spezielle Kopfbedeckung (Kausia) verlieh. Durch Geschenke band der König die phíloi, bei denen es sich auch um Nichtmakedonen handeln konnte, an sich. Der Hof bildete auch ein kulturelles Zentrum; die königlichen Trinkgelage, die Symposien, boten zudem einen strukturierten Rahmen für die Interaktion und Kommunikation zwischen dem König und der Elite. Eine Besonderheit am Hof der Antigoniden war, dass die Söhne der makedonischen Aristokratie dort in drei nach Alter getrennten Gruppen dienten.
Bis heute in der Forschung umstritten ist die Frage nach dem Charakter des antigonidischen Königtums, d.h. ob es sich eher um eine ›autokratische‹ oder um eine ›konstitutionelle‹ Monarchie gehandelt hat. Dabei wird z.T. eine regelmäßig zweimal im Jahr zusammentretende Volksversammlung mit weitreichenden Kompetenzen sowie ein u.a. aus den phíloi bestehender Rat angenommen. Auch wird teilweise davon ausgegangen, dass die Städte ein hohes Maß an Selbständigkeit und Autonomie von der königlichen Zentrale besaßen.