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Beispiel

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Am Bahnhof hat sich eine Drogenszene etabliert. Die Polizei reagiert mit Personenkontrollen, Verwarnungen, Anzeigen, Platzverweisen. Anders die Streetworkerin. Sie versucht zunächst einen regelmäßigen Kontakt aufzubauen. Ihr Ziel ist längerfristig angelegt. Sie will einer weiteren Verelendung der Abhängigen entgegenwirken und kümmert sich um die gesundheitliche Versorgung, den fehlenden Schlafplatz, die Verbesserung der hygienischen Verhältnisse und um Entzugsangebote. Sie wirbt für die Beteiligung an einem Methadonprogramm, um Voraussetzungen zu schaffen, die Abhängigen wieder in ein »ganz normales Leben« ohne Kriminalität, Kriminalisierung, Prostitution und Abhängigkeit von sozialstaatlichen Leistungen zu integrieren. Dabei arbeitet sie mit zahlreichen lokalen Diensten und Einrichtungen zusammen.

Das Beispiel zeigt: Soziale Kontrolle ist kein Additiv, das dem Hilfemandat hinzugefügt wird, sondern die Funktionen Hilfe und Kontrolle sind eng miteinander verwoben. Bemühungen um eine Verbesserung der Lebenslage und die behutsame Einflussnahme auf die Handlungsmotivationen der Adressat*innen – auch unabhängig von einer unmittelbaren Nachfrage – sind die Mittel, die einerseits den Problembetroffenen dienen sollen, andererseits aber auch das Interesse der Allgemeinheit verfolgen, ein Problem mit allen seinen negativen Begleiterscheinungen zurückzudrängen. Hilfe dient auch Kontrollzwecken, sie ist Teil einer sozialstaatlichen Strategie, die sowohl der*dem Einzelnen als auch der Allgemeinheit zugutekommen soll.

Soziale Arbeit

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