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Beispiel
ОглавлениеAuch die Bewährungshelferin, die die Lebensführung ihrer Proband*innen von Gesetzes wegen ausdrücklich zu überwachen hat, wird versuchen, durch hilfreiche Unterstützung, Überzeugungsarbeit und gutes Zureden das Leben ihrer Adressat*innen wieder in »geordnete Bahnen« zu lenken, in der Annahme, a) dass ein Leben im Schatten von Strafverfolgung, Strafvollzug und sozialer Ausschließung keine dauerhaft zufriedenstellende Perspektiven für ihre Proband*innen bietet und b) dass eine Verbesserung der existenziellen und sozialen Lebenslage dazu beiträgt, Menschen von Straftaten abzuhalten.
Peters und Cremer-Schäfer (1975) haben die Kontrollpraktiken von Sozialarbeiter*innen deshalb als »sanfte Kontrolle« bezeichnet. Repressive Mittel sind diesem Kontrolltypus weitgehend fremd. Allerdings schließt auch sanfte Kontrolle nicht aus, dass Sozialarbeitende in bestimmten Fällen zumindest Druckmittel einsetzen, um ihr Ziel nicht im Modus völliger Unverbindlichkeit zu verfehlen.