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1.5 Mandatserweiterungen 1.5.1 Vom Doppel- zum Dreifachmandat
ОглавлениеSoziale Arbeit ist – soweit sie nicht unabhängig vom Staat durch private Organisationen betrieben wird – ein staatlich organisiertes Handlungsprogramm, das sowohl dem Hilfebedarf des Einzelnen als auch dem Bedarf der Gesellschaft an der Vermeidung sozial problematischer Lebensgestaltungen dient. Dieses »Doppelte Mandat« wird heute vielfach als zu schmale Fundamentierung Sozialer Arbeit kritisiert. Gefordert wird, den beiden bereits vorhandenen Mandaten ein drittes hinzuzufügen, das durch die Soziale Arbeit selbst eingebracht wird. Das sog. »Tripelmandat« soll sich sowohl am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch an einem Ethikkodex orientieren, der auf den Menschenrechten und den Prinzipien von sozialer Gerechtigkeit fußt ( Kap. 1.3). Dieses von den nationalen und internationalen Berufsorganisationen der Sozialen Arbeit zu verantwortende »professionelle Mandat« (Staub-Bernasconi 2018, S. 114) könnte eine wichtige Steuerungs- und Korrektivfunktion übernehmen, z. B. wenn
• die Rechte von Adressat*innen durch staatliche Institutionen verletzt oder nicht ausreichend geschützt werden,
• Gesetze zu Lasten bestimmter Gruppen von Menschen wirken (Staub-Bernasconi 2013, S. 211),
• staatliche Instanzen ihre Macht missbrauchen,
• Soziale Arbeit »wie andere Professionen auch im Namen von wirtschafts-, parteipolitischen oder religiösen Interessen, bis hin zu menschenverachtenden Ideologien, Diktaturen, korrupten Potentaten in den Dienst genommen« (ebd.) wird.