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4. Kontextuelle Einbettung

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An ein prophetisches Zukunftskonzept göttlicher Friedensvermittlung lässt sich die Frage nach den politischen und institutionellen Rahmenbedingungen der Mediation nicht direkt richten. Wohl aber lässt sich klären, welche Voraussetzungen der nachexilische Redaktor, der Jes 2,2–5 an die jetzige Stelle des Jesajabuches einfügte, für notwendig ansah, damit Jerusalem die Rolle eines Zentrums göttlicher Friedensvermittlung übernehmen könnte. Diese werden an der kontextuellen Einbettung der Heilsschilderung erkennbar. Wir können hier auf die komplizierte Frage der Redaktion und Komposition des Jesajabuches nicht eingehen. Doch hinsichtlich seines Anfangs haben jüngst Ulrich Berges42 und Willem A. M. Beuken43 gezeigt, dass die Eingangskapitel Jes 1,2–4,6 eine zweiteilige Ouvertüre des Jesajabuches bilden und dass hierin unser Text Jes 2,1–5 den Abschluss und Höhepunkt deren ersten Teils darstellt.44

Der erste Teil der Ouvertüre beginnt damit, dass JHWH verzweifelt über seine missratenen Söhne klagt (1,2–3). Sie waren so unbelehrbar, dass unter seinen Schlägen am Ende nur noch der Zion als ‚eine Hütte im Weinberg und ein Unterstand im Melonenfeld übrig blieb‘ (1,8). Damit wird deutlich auf die Zerstörung Jerusalems in der Exilskatastrophe angespielt. Doch Gott hatte einige aus der Katastrophe entrinnen lassen. An diese, die despektierlich Sodomsfürsten und Volk von Gomorra genannt werden, richtet sich nun JHWHs Wort und Weisung (1,10). Hierbei werden dieselben Begriffe dābār und tōrāh verwendet wie später in Jes 2,3 an die Völker. Nur hier, an Israel gerichtet, bezeichnen sie eine scharfe prophetische Anklage, welche die Wahrheit schonungslos aufdeckt: Die Judäer haben versucht, das von ihnen verursachte soziale Unrecht mit erhöhter Kultobservanz zuzudecken. Doch ihre Hände sind voll Blut. Darum ergeht an sie die scharfe Mahnung:

Jes 1,16a Wascht euch! Reinigt euch! Entfernt das Böse von euren Taten! Mir aus den Augen!
16b.17 Steht ab vom Bösen, lernt Gutes tun. Suchet das Recht, tadelt den Unterdrücker! Schafft Recht der Waise, führt den Rechtsstreit der Witwe!

Im Folgenden wird nun gezeigt, dass nur diejenigen, die bereit sind umzukehren (1,17–19) und der Mahnung Jesajas entsprechend für Recht und Gerechtigkeit in Jerusalem sorgen (1,27), dem Reinigungsgericht Gottes über Jerusalem (1,21–26) entgehen (1,27), während die anderen umkommen (1,28). Erst die von Gott tief gedemütigte und dann von allen Unterdrückern gereinigte Stadt, die wieder von Recht und Gerechtigkeit wie in der Frühzeit erfüllt sein wird, kann nach Meinung des nachexilischen Jesaja-Redaktors zum Hort eines vertrauenswürdigen Schiedsgerichts für die Völker werden. Erst die Einwohner Jerusalems, welche nach dem Untergang des eigenen Staates vom Propheten gelernt haben, ein soziales und gerechtes substaatliches Gemeinwesen aufzubauen, sind zu einer gerechten und damit wirklich Frieden stiftenden Konfliktschlichtung in der Lage. Konzeptionell ist damit die ‚himmlische UNO‘ von Jes 2,2–4 post-staatlich. Sie setzt die Erfahrung, dass der eigene Staat aufgrund von militärischer Hybris und sozialem Unrecht zusammengebrochen ist, voraus, und liegt jenseits der etablierten Herrschaftssysteme.

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