Читать книгу Frieden stiften - Группа авторов - Страница 8
Anmerkungen
Оглавление1 Vgl. etwa die Hinweise auf den Internetseiten vom Berufsverband Mediation e.V. (http://www.bmev.de).
2 Der Bedarf an ‚Mediationsrichtlinien‘ zur Einbettung der Mediation in die bestehenden Rechtsordnungen ist allerdings groß, vgl. die rechtsvergleichende Untersuchung zu Formen der Mediation, die 2007 das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Auftrage des Bundesministeriums der Justiz durchgeführt hat, s. KLAUS J. HOPT – FELIX STEFFEK (Hgg.), Mediation. Rechtstatsachen, Rechtsvergleich, Regelungen, Tübingen 2008. Zum europäischen Reimport der Mediation aus den USA seit Ende der 70er Jahre s. jetzt auch KATHARINA GRÄFIN VON SCHLIEFFEN, Professionalisierung und Mediation, München 2010, mit weiteren Hinweisen.
3 Trotz kultur- und epochenübergreifender Arbeiten auf diesem Feld, die Verbreitung und Alter von Formen der Mediation klar herausgearbeitet haben (vgl. etwa JOSEF DUSS-VON-WERDT, homo mediator, Stuttgart 2005; HERMANN KAMP, Friedensstifter und Vermittler im Mittelalter, Darmstadt 2001; SIMON ROBERTS, Order and Dispute: An introduction to legal anthropology, Harmondsworth – New York 1979, dtsch.: Ordnung und Konflikt, Stuttgart 1981), ist erstaunlich, wie häufig Arbeiten, die sich mit Problemen von Mediation in der Gegenwart befassen, dies in voller Unkenntnis der Tatsache tun, dass sie über eine Institution handeln, die in vielen Zeiten und Kulturen zu beobachten ist.
4 Zu diesem über Papst Gregor den Großen und Isidor von Sevilla an das Mittelalter vermittelte Wissen um die Mittlerfunktion Christi s. RUDOLF SCHIEFFER, Mediator cleri et plebis. Zum geistlichen Einfluss auf Verständnis und Darstellung des ottonischen Königtums, in: GERD ALTHOFF – ERNST SCHUBERT (Hgg.), Herrschaftsrepräsentation im ottonischen Sachsen, Sigmaringen 1998, S. 345–362, bes. S. 354.
5 Vgl. dazu ROBERTS, Order and Dispute (wie Anm. 3) oder WILLIAM I. MILLER, Bloodtaking and Peacemaking: Feud, Law, and Society in Saga Iceland, Chicago 1990, am Beispiel Islands.
6 S. hierzu auch den „gemeinsame(n) Definitionskern“ für Vermittlung in der Moderne, wie er in HOPT – STEFFEK (Hgg.), Mediation (wie Anm. 2), S. 12 formuliert wird: „Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Parteien beruhendes Verfahren, bei dem ein Vermittler ohne Entscheidungsgewalt die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“
7 Zum Beispiel des Palästina-Konflikt s. unten den Beitrag von Joschka Fischer. In einem Beitrag zur Ringvorlesung, der auf Wunsch des Vortragenden hier nicht abgedruckt wird, machte Joachim Gauck (Berlin) engagiert deutlich, dass für ihn die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit kein Tätigkeitsfeld für Vermittler bietet. Zwischen Tätern und Opfern, so gab er zu bedenken, sei nicht Vermittlung die naheliegende Konfliktlösung, sondern die Bestrafung der Täter.
8 S. dazu KAMP, Friedensstifter (wie Anm. 3), S. 50f.