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Die ebrwürdigsten Männer, die Kleriker, welche in den verschiedenen Weihestufen derselben hochheiligen römischen Kirche dienen, sollen jene Ehre, Auszeichnung, Macht und Vorrang genießen, mit welchem unser hochansehnlicher Senat geschmückt ist d. i. die Patricier und Consuln und die übrigen kaiserlichen Würdenträger. Sowie die kaiserliche Dienerschaft, sollen die Kleriker der hl. römischen Kirche geschmückt sein. Gleichwie die kaiserliche Macht mit den verschiedenen Ämtern der Kammerdiener, der Thürhüter und Wächter (umgeben ist), so wollen wir auch (damit) die hl. römische Kirche auszeichnen und verordnen, damit die höchste bischöfliche Würde hervorleuchte, ferner, daß die Kleriker dieser hl. römischen Kirche auf mit weissen Sätteln 182und Decken ge- schmückten Pferden reiten; sowie ferner unser Senat Schuhe mit weissem Pelzwerke oder Tuche183trägt, (so sollen solche auch den Klerikern zukommen,) damit das Himmlische und Irdische zur Ehre Gottes geziert sei. Vor Allem aber gestatten wir unserem heiligsten Vater Silvester, dem Bischofe der Stadt Rom und Papste, und allen seinen Nachfolgern für ewige Zeiten, den seligsten Bischöfen, welche zur Ehre und dem Ruhme Christi unseres Gottes dieser großen katholischen und apostolischen Kirche Gottes (vorstehen werden), kraft unseres Indictes,184daß, wenn er Einen nach eigenem Entschlüsse in den Stand oder in die Zahl der Kleriker aufnehmen will, Keiner aus Allen übermüthig (dagegen) handle.185

Die Briefe der Päpste (42-401), Band 2

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