Читать книгу Die Briefe der Päpste (42-401), Band 2 - Группа авторов - Страница 43
Оглавление12. Einzelne Decrete
a) Im Pontificalbuche.195
Ausser den schon angeführten Decreten sind im Pontificalbuche dem Papste Silvester noch folgende zwei zugeschrieben :
1. Silvester verordnete, daß der Priester den Getauften, wenn er aus dem Wasser gehoben ist, mit dem Chrisma bestreiche, aus Anlaß des Vorbeiganges des Todes.196
2. Er verordnete auch, daß die Diakonen sich in der Kirche der Dalmatiken bedienen sollen und deren linke (Seite oder Schulter) mit einem halblinnenen Tuche197bedeckt werde.
b) Bei Gratian.
1. Bezüglich eines der Simonie Angeklagten hielten wir es vor Allem nothwendig, schriftlich zu verhindern, daß er Messe lesen dürfe, bis wir im Stande sind, die Wahrheit zu erkennen.198
2. Durch das gegenwärtige Decret199 verordnen wir, daß (Angeklagte) vor Allem väterlich200 vorgeladen und durch 7 Tage erwartet werden, ohne ihnen irgend ein kirchliches Recht zu versagen. Dieser Frist gebe man noch 7 Tage hinzu mit dem Verbote des Eintrittes in die Kirche und der Theilnahme an allen hl. Officien. Hierauf füge man noch zwei Tage hinzu, nach welchen sie vom Frieden der Gemeinschaft der Kirche ausgeschieden sein sollen; warte dann abermals zwei weitere Tage auf sie; worauf nach einem Tage noch, nachdem alles Warten vergeblich ist, der Schuldige mit dem Anathem belegt werden soll.201
3. Keinem Könige noch sonst Jemand sei es erlaubt, ein Kloster in sein eigenes Recht202 zu überliefern,203 ausser an ein anderes Kloster, noch zu vertauschen, ausser mit einem anderen Kloster noch durch irgend einen Handel zu verkaufen. Wäre es geschehen, so soll es ungiltig sein 204das Kloster selbst aber in den früheren Stand zurück versetzt werden.205
4. Will Jemand sein Kloster zur Verbesserung an einen anderen Ort bringen, so geschehe es mit Zuratheziehung des Bischofes und seiner Brüder, an dem früheren Orte lasse einen Priester für den Kirchendienst zurück.206
c) Bei Burchard.207
Wenn Jemand seine (geistliche) Tochter oder Schwester aus der Taufe oder Firmung geheirathet hat, sollen sie getrennt werden und 5 Jahre Buße thun.
Verlorengegangene Schriften
1. Antwortschreiben des Papstes an Alexander, den Bischof von Alexandrien.
Nachdem um das J. 319 Alexander wegen des sich erhebenden Arianismus eine Synode in Alexandrien gehalten, auf derselben den Arius und seine damaligen Anhängerl (11 Priester und Diakonen) ausgeschlossen hatte, berichtet er hierüber in einem encyklischen Schreiben an alle katholischen Bischöfe; dasselbe hat uns Sokrates (H. E.1. I. c. 6) aufbewahrt; daß auch P. Silvester ein solches erhielt, bestätigt P. Liberius im Briefe an den Kaiser Constantinus. Gewiß ist es nun, daß P. Silvester diesen Brief beantwortet und daß er überhaupt bezüglich des Arianismus und anläßlich des Concils von Nicäa viele Briefe erhalten und geschrieben hat, von denen wir leider gar Nichts mehr besitzen.
2. Verantwortung des Papstes vor dem Kaiser Constantin.
In den Acten des römischen Concils vom J. 378 wird berichtet, daß sich die versammelten Bischöfe an die Kaiser Gratianus und Valentinianus wandten, damit sie die Vertheidigung des von den Anhängern des Afterpapstes Urficinus schwer verleumdeten rechtmäßigen Papstes Damasus anhören mögen, und begründen ihre Bitte damit, daß auch P. Sylvester, als er von den Gottesräubern angeklagt wurde, seine Sache bei Kaiser Constantin vertheidiget habe. Coustant (p. 348) meint nun, dabei sei nicht an eine Klage der Dontisten zu denken; denn als Traditor sei Sylvester zugleich mit Marcellinus, Marcellus und Melchiades von den Donatisten erst im J. 411 beschuldigt worden, und hätten sie ihn bei Lebzeiten dieses Verbrechens angeklagt, so hätte er sich leicht aus den Acten beim Kaiser vertheidigen können; allein wer die unermüdliche Anklage- und Appellationswuth, möchte ich sagen, der Donatisten von einer Synode zur andern, zum Präfecten, zum Kaiser bedenkt, wird nicht für unmöglich halten, daß auch hier eine Klage der Donatisten zu Grunde lag. Sonst kann man eben gar Nichts angeben.
3. Bücher oder Schriften des Papstes Sylvester gegen die Juden.
In dem von Angelo Mai edirten Werke des Leontius gegen die Monophysiten wird unter anderen Aussprüchen der hl. Kirchenväter und Lehrer auch folgender Satz aus den (Schriften) Sylvesters, Bischofs von Rom, gegen die Juden angeführt: 208
Von den zwei in Einem und demselben vereinigten Naturen verfiel zwar die eine der Schmach, die andere aber erwies sich über alles Leiden erhaben.
Hiezu bemerkt Card. Mai: „Beachten wir das verlorengegangene und ganz unbekannte Werk des hl. Papstes Sylvester; mit Recht also zählte ihn Leontius (de sectis act. IV. 4.) unter die Lehrer und Väter der Kirche.„ — Jedenfalls findet hierin die oben erwähnte angebliche Disputation mit den Juden ihre Erklärung.
In dem gleichfalls von ihm edirten Spicilegium Romanum (tom. III. p. 700) gibt Mai nachträglich zu obigem Fragmente den Titel: „Aus der Entgegnung gegen die Juden“ und bringt aus einem arabischen Codex folgendes Bruchstück:
Sylvester, einer von den ersten Bischöfen Roms, sagt in der Disputation mit den Juden über unseren Erlöser Jesus Christus:
Wenn Jemand am Mittage, bei Sonnenschein, einen Baum fällen wollte, würde da nicht die Axt den Baum treffen, da er ganz von der Sonne umkleidet ist? Gewiß, sagt Noë. 209 Hierauf fügte Silvester hinzu: Ist es möglich, daß die Sonne getroffen oder gefällt wird, da sie doch die Axt und den Baum gänzlich umgiebt ? So also ist in Christus, der Leib zwar der Baum, die Axt das Leiden, die Sonne die Gottheit. Es litt also Christus, ohne daß die Gottheit wegen des Leidens irgend eine Verminderung erlitten hätte.