Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 62

e) Öffentlichkeitsbeteiligung

Оглавление

29

Die Öffentlichkeitsbeteiligung stellt das zweite zentrale Beteiligungselement im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dar. Sie beginnt mit der Auslegung der Planunterlagen nach § 73 Abs. 2, 3 und 5 VwVfG und endet mit der Bekanntgabe und Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens selbst dienen die Auslegung des Plans, das Einwendungsverfahren (§ 73 Abs. 4 VwVfG) und der Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 und 7 VwVfG der Beteiligung der Öffentlichkeit. Modifizierungen im Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben sich aus den Fachgesetzen und dem UVPG.

Besonderes Verwaltungsrecht

Подняться наверх