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1. Unternehmensformen, GmbH-Schwerpunkt
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Fragen der Unternehmenssanierung stellen sich für alle gängigen Gesellschaftsformen, die für ein Unternehmen in der Bundesrepublik zugänglich sind. Nach der im Frühjahr 2021 veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik lag der Praxis-Schwerpunkt im Jahr 2019 bei der GmbH, da diese nach den Einzelunternehmen die häufigste Unternehmensform in Deutschland ist. Von rund 3,29 Mio. umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Jahr 2019 sind demnach ca. 554 326 Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Damit stellen sie nach den Einzelunternehmen (2,15 Mio.) die zweithäufigste Unternehmensform dar. Aktiengesellschaften, welche vor allem im Bereich von Industrie, Versicherung und Banken als Unternehmensform gewählt werden, wurden rund 7 600 gezählt. Die gleichfalls für eine mittelständische Unternehmensführung konzipierten Rechtsformen der OHG (rd. 14 100) und KG (ca. 14 500) fallen weit hinter die Anzahl der GmbHs zurück.[29] Grund hierfür ist sicherlich die Haftungsbeschränkung, die Flexibilität und die moderaten gesetzlichen Anforderungen bei der GmbH.
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Aufgrund der niedrigen Mindestkapitalausstattung ist die GmbH besonders insolvenzanfällig und machte im Jahr 2020 einen Anteil von 43,4 % des Insolvenzgeschehens aus. Damit ist die GmbH anteilmäßig deutlich stärker vertreten als im Vorjahr (2019: 39,7 %). Diese Entwicklung korrespondiert mit dem Zuwachs tendenziell größerer Unternehmen in der Insolvenzstatistik, die typischerweise als Kapitalgesellschaften organisiert sind. Ansteigend war der Trend auch bei der Unternehmergesellschaft (UG), die mittlerweile etwa ein Achtel des gesamten Aufkommens der Unternehmensinsolvenzen stellt und damit deutlich überrepräsentiert bei Insolvenzen ist. Am gesamten Unternehmensbestand in Deutschland hält die UG nur einen Anteil von rund 4 %.[30] Merklich verringert hat sich hingegen der Anteil der Rechtsformen „Gewerbebetrieb“, „Einzelunternehmen“ und „Freie Berufe“ (von 40,7 auf 36,5 %), die üblicherweise Kleinstunternehmen repräsentieren.
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Schwerpunkt des Sanierungsgeschehens liegt deshalb ebenfalls bei der GmbH. Zwar ist die Mehrzahl der Unternehmergesellschaften vor dem Hintergrund der in der Regel geringen Kapitalausstattung besonders insolvenzanfällig. Aufgrund der Zweckbestimmung als Existenzgründergesellschaft kann aber vermutet werden, dass bei der Unternehmergesellschaft professionelle Sanierungsversuche aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten im Regelfall von vornherein ausscheiden.