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§ 1 Begriff, regelmäßiger Beginn und Vorverlegung der Rechtsfähigkeit
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I. Begriff der Rechtsfähigkeit
II. Vorverlegung der Rechtsfähigkeit
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Fall 1:
Der 52-jährige G wird am 3.1.2019 bei einem von B verschuldeten Verkehrsunfall getötet. G hatte ein hohes Einkommen, aber kein Vermögen. Die Tochter T des G bringt am 28.12.2019 das Kind K zur Welt. T und ihr Ehemann sind einkommens- und vermögenslos.
1. | Kann K von B Unterhalt verlangen? |
2. | Welche Ansprüche hätte K, wenn er schwer missgebildet geboren worden wäre und die Missbildung darauf zurückginge, dass der Arzt A die T einer Röntgentherapie unterzogen hat, die angesichts der ihm bekannten Schwangerschaft unbedingt hätte unterbleiben müssen? |
(Lösungsskizze: Rn 16)
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