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§ 1 Begriff, regelmäßiger Beginn und Vorverlegung der Rechtsfähigkeit

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Inhaltsverzeichnis

I. Begriff der Rechtsfähigkeit

II. Vorverlegung der Rechtsfähigkeit

1

Fall 1:

Der 52-jährige G wird am 3.1.2019 bei einem von B verschuldeten Verkehrsunfall getötet. G hatte ein hohes Einkommen, aber kein Vermögen. Die Tochter T des G bringt am 28.12.2019 das Kind K zur Welt. T und ihr Ehemann sind einkommens- und vermögenslos.

1. Kann K von B Unterhalt verlangen?
2. Welche Ansprüche hätte K, wenn er schwer missgebildet geboren worden wäre und die Missbildung darauf zurückginge, dass der Arzt A die T einer Röntgentherapie unterzogen hat, die angesichts der ihm bekannten Schwangerschaft unbedingt hätte unterbleiben müssen?

(Lösungsskizze: Rn 16)

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