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1.2.3.8 Satzung der SE

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Als Kernstück enthält der Verschmelzungsplan die Satzung[39] der neuen SE.[40] Anders als bei einer Verschmelzung nach deutschem Umwandlungsrecht[41] muss die Satzung nicht nur bei der Verschmelzung durch Neugründung, sondern auch bei der Verschmelzung durch Aufnahme in den Verschmelzungsplan aufgenommen werden, weil der übernehmende Rechtsträger in diesem Falle gleichzeitig in eine SE umgewandelt wird.[42]

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