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V.Praktischer Tierschutz

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Seinen Anfang findet ein effektiver und umfangreicher Tierschutz in der Ausschöpfung aller bestehenden Möglichkeiten durch den Gesetzgeber. Auf Grund der Einführung des Art. 74 Nr. 20 GG wurde diese Möglichkeit in Deutschland geschaffen. Ausgeschöpft wurde diese Möglichkeit insbesondere durch die Einführung des Tierschutzgesetzes und dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1990. Darüber hinaus wurden auf Landes- und Bundesebene sowie auch europaweit zahlreiche Verordnungen und Richtlinien erlassen. Allerdings bestehen stellenweise Zweifel über die Hinlänglichkeit dieser Verordnungen. Auf diese Probleme wird in den jeweils betroffenen Kapiteln gesondert eingegangen.

Mit der Durchsetzung des Tierschutzes und der damit geschaffenen Rechte und Möglichkeiten sind verschiedene Institutionen betraut.

Insofern die Fragen des Tierschutzes Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, sind die Gerichte dafür verantwortlich, eine effektive Ausnutzung der geschaffenen Gesetze zu gewährleisten. Diesbezüglich muss jedoch festgestellt werden, dass in vielen Fragen des Tierschutzes in Deutschland eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung geübt wird.

Weiterhin sind amtliche Stellen mit der Durchsetzung des Tierschutzes betraut. Hierzu zählen insbesondere die Amtstierärzte, die Veterinärverwaltungen, die Ordnungsämter, die Staatsanwaltschaften und letztlich auch die Polizeidienststellen.

Auf Bundesebene ist der Bereich des Tierschutzes beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Überlegenswert ist es, ob diese Konstellation in manchen Fragen nicht ungünstig ist, da über kollidierende Interessen entschieden werden muss. So müssen z. B. bei Entscheidungen im Rahmen landwirtschaftlicher Betätigung sowohl die ökonomischen Belange der Landwirte als auch der Schutz der Tiere berücksichtigt werden.

Um auch in der Ausbildung der Veterinärmediziner dem Tierschutz einen festen Platz zu sichern, wurde am 4. Oktober 1996 an der Tierärztlichen Hochschule Hannover ein Tierschutzzentrum eingerichtet, das sich mit der Bearbeitung und Beantwortung tierschutzrelevanter Fragestellungen auf wissenschaftlicher Basis befasst. Nach Schließung des Instituts für Tierschutz und Verhalten an der TierärztlichenHochschule Hannover Ende September 2018 wird ein neues virtuelles Tierschutzzentrum als „Tierschutzzentrum-Hannover“ fortgeführt. Es ist auch weiterhin zu finden unter: http://www.tierschutzzentrum.de.

Aber auch von privater Seite wird Tierschutz durchgesetzt. Viele private Organisationen haben sich dem Tierschutz verschrieben. Die wohl größte Tierschutzorganisation in Deutschland ist der Deutsche Tierschutzbund e. V. Er wurde 1881 gegründet. An diesen Verein sind 16 Landesverbände und circa 740 örtliche Tierschutzvereine mit ungefähr 800000 Mitgliedern angeschlossen. Unterhalten wird ebenfalls die Akademie für Tierschutz in Neubiberg, welche insbesondere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf diesem Gebiet anbietet, sowie ein Tierschutz- und Jugendzentrum in Weidefeld in Schleswig Holstein.

Hinzu kommen Tierheime, die von Städten, Gemeinden, Kreisen oder anderen privaten Trägern betrieben werden. Insgesamt gibt es ungefähr 900 deutsche Tierheime.

Anhand der aufgezählten Umstände wird man wohl sagen können, dass der Tierschutz in Deutschland recht fortschrittlich ist. Aber auch andere Länder in Europa sind diesbezüglich positiv hervorzuheben wie die Schweiz, Skandinavien und die Niederlande. Leider sind die Probleme in vielen südeuropäischen Staaten noch allzu groß, was jedoch auch immer vor dem Hintergrund der schlechten wirtschaftlichen Lage mancher Länder zu sehen ist.

Aber europaweit nimmt der Tierschutz einen immer größeren Stellenwert ein, da nur so ein effizienter Tierschutz möglich und durchsetzbar ist. Es ist keinem Tier geholfen, wenn durch Transport über irgendeine Grenze sämtliche Schutzbestimmungen umgangen werden können.

Der Europarat hat zahlreiche völkerrechtliche Übereinkommen auf dem Gebiet des Tierschutzes erarbeitet. Auf diese wird im entsprechenden Kapitel nochmals ausführlich eingegangen. Das nationale Recht der Länder, die dem Europarat angeschlossen sind, ist diesen Übereinkommen jeweils anzupassen.

Die Fachabteilung „Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments hat sich im Bericht „Das Wohlergehen von Tieren in der Europäischen Union 2017“ mit der aktuellen Situation befasst und kommt u. a. zu dem Ergebnis:

„Ein frappierendes Defizit … besteht darin, dass häufig gehaltene Tierarten nicht von den bestehenden Rechtsvorschriften erfasst sind.“ (S. 55 d. Berichts)

Weiterhin wird strategisch empfohlen, die erheblichen Lücken durch ein allgemeines Gesetz über das Wohlergehen von Tieren zu schließen (S. 64 d. Berichts).

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