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5.Tierversuche im Verbraucherschutz

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Insbesondere im kosmetischen Bereich sind Tierversuche ein heikles Thema, da ihre Notwendigkeit nicht unumstritten ist. Grundsätzlich gilt ein Verbot für Tierversuche zur Entwicklung von Waschmitteln und Kosmetika. Seit 2009 sind auch Tierversuche für Bestandteile kosmetischer Mittel verboten. Auch das EU-Recht enthält seit 2013 ein vollständiges Verbot, auch im Hinblick auf die Einfuhr derartiger Kosmetika aus Drittländern. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wurde durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt (EuGH vom 21.9.2016 C-592/14).

Allerdings gibt es immer noch Ausnahmen für Inhaltsstoffe, die auch in anderen Produkten z. B. Reinigungsmittel, eingesetzt werden und für diese ein Nachweis der Unbedenklichkeit im Tierversuch vorgeschrieben ist.

Tierschutzrecht

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