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3.Zootierhaltung

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Die Haltung von Tieren im Zoo verfolgt den primären Zweck lebende Wildtiere und z. T. auch Haustiere für Stadtbewohner erlebbar zu machen. Zu diesem Zweck erfahren die Tiere notwendigerweise eine Einschränkung ihres Bewegungsfreiraumes und auch ihrer Rückzugsmöglichkeiten, obwohl man gerade im Zoo bemüht ist, im Interesse der Tiere, aber auch der Besucher eine möglichst naturnahe und artgerechte Haltung der Zootiere zu gewährleisten. Besonders in diesem Bereich hat in den letzten Jahren ein Wandel stattgefunden. Nicht mehr die Schaustellung von Tieren allein, sondern auch ihres Lebensraumes, sowie die Nachzucht (Arterhaltungsprogramme) von Tieren haben einen hohen Stellenwert in der heutigen Zootierhaltung. Trotzdem handelt es sich um in Gefangenschaft gehaltene Wildtiere, die hinsichtlich des Tierschutzes eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. In Deutschland werden in über 500 Einrichtungen, Zoos, zoologischen Gärten, Tiergärten, Tierparks, Wildparks, Vogelparks Tiere gehalten und gegen Bezahlung der Öffentlichkeit zur Schau gestellt.

Tierschutzrecht

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