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1.2.2 Betriebsvereinbarungen

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Im Gegensatz zu Unternehmensleitlinien, deren Inhalt einseitig vom Unternehmen festgelegt oder freiwillig in Kooperation mit anderen festgelegt werden können, sind Betriebsvereinbarungen rechtlich verbindliche Verträge auf betrieblicher Ebene zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (als gewähltem Vertretungsorgan der Arbeitnehmer). Sie können generell für alle Mitarbeiter oder für einzelne Mitarbeitergruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Angestellte) abgeschlossen werden. Für Inhalt und Form von Betriebsvereinbarungen gelten die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 77 und 87 BetrVG), das u. a. festgelegt, dass Betriebsvereinbarungen schriftlich abzuschließen sind, von beiden Seiten unterzeichnet und im Betrieb veröffentlicht werden müssen.

Betriebsvereinbarungen beziehen sich meist auf die Arbeit oder soziale Angelegenheiten, wie z. B. Weiterbildung, Chancengleichheit, Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Gesundheitsvorsorge, Arbeitsplatzsicherheit und betriebliche zusätzliche Arbeitsentgelte und Sozialleistungen.

Internationale Betriebsvereinbarungen

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung von Unternehmen werden auch länderübergreifend Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmen und der internationalen Mitarbeitervertretung, z. B. zwischen der Konzernleitung und dem europäischen oder dem Weltkonzernbetriebsrat (European Works Council, Global Works Council) geschlossen. Sie stimmen z. B. Arbeitsbedingungen und soziale Standards aufeinander ab oder regeln diese länderübergreifend einheitlich.

Beispiel: Internationale Betriebsvereinbarung (DaimlerChrysler)17)

The top level of the works council of DaimlerChrysler sees the international framework agreement as an umbrella under which further activities can be developed to improve relations between the management and the employee representatives at the various sites. The employee representation at Daimler-Chrysler took the initiative to specify the contents of the international framework agreement in more detail. This resulted in an agreement between the DaimlerChrysler World Employee Committee and the central corporate management concerning global guidelines for job protection and health protection, and an agreement on standards for communication between the management and employee representatives. However, it was only possible to implement this latter agreement on the level of the European Works Council, which means that it only applies to Europe.

Beispiel: Auszug der Betriebsvereinbarung zur Frauen- und Familienförderung in einer Bank

ABB. 10: Betriebsvereinbarung Familie und Beruf (Auszüge)



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