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1.2.5 Geschäftsbericht und Hauptversammlung

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Geschäftsberichte sind meist Teil des gesetzlich vorgeschrieben Jahresabschlusses i. R. ihrer Publizitätspflicht für einige Unternehmensrechtsformen (z. B. AG). Hier müssen u. a. die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung quantifizierten Unternehmenszahlen erläutert werden, z. B. durch Erläuterungen zu:

Bilanzpositionen, Bewertungs-/Abschreibungsmethoden (Erläuterungsbericht),
Geschäftsverlauf und Unternehmenslage (Lagebericht) sowie
bilanzpolitische Entscheidungen und
besondere Vorgänge (z. B. bei Betriebsverlagerungen).

Typische Gliederung eines Konzerngeschäftsberichts

Kennzahlen des Konzerns,
Vorwort des Vorstandsvorsitzenden,
der Konzern im Überblick,
Struktur des Konzerns,
Aktie, Strategie und Ausblick,
Personal- und Sozialbericht,
Gewinn- und Verlustrechnung,
Bilanz,
Bericht des Aufsichtsrate sowie
Nennung der Mitglieder im Aufsichtsrat und Vorstand, wesentlicher Beteiligungen im Ausland, der Auslandsfilialen und -repräsentanzen.

Beispiel: Auszug aus einem Geschäftsbericht (Commerzbank)21)

Strategische Ausrichtung und Ausblick

Die Commerzbank wird ihre Stellung als die führende deutsche Geschäftsbank ausbauen und festigen.
Bei der sich abzeichnenden Konsolidierung des deutschen Bankenmarkts wollen wir weiterhin einen aktiven Part übernehmen.
Wir werden uns weiterhin auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren und für eine dynamische Ertragsentwicklung unserer Segmente Mittelstand, Corporates & Markets und Hypothekenbanken sorgen.
Günstige Rahmenbedingungen vorausgesetzt, werden wir die Veräußerung unserer nicht-strategischen Beteiligungen weiter vorantreiben.
Für das Jahr 2006 streben wir eine Rendite n. St. von mehr als 10 % an. Unter Berücksichtigung der konjunkturellen Lage und der Entwicklung auf den Kapitalmärkten bleibt es unser Ziel, langfristig eine Eigenkapitalrendite n. St. von 15 % zu erreichen.

Diversity – Vielfalt leben

Diversity, auf Deutsch Vielfalt, bereichert unser Leben und auch die alltägliche Zusammenarbeit in der Commerzbank. Für uns bedeutet dies die Verschiedenheit aller Mitarbeiter als besonderen Wert zu sehen, zu schätzen und zu nutzen.

Erfolgreiche Beispiele der vielfältigen Diversity-Maßnahmen der Commerzbank sind:

Flexible Arbeitsmöglichkeiten.
Vielfältige Kinderbetreuungsangebote: Insbesondere können unsere Mitarbeiter in der neuen Kindertagesstätte Kids & Co in Frankfurt am Main ihre Kleinst- und Kindergartenkinder zu sehr flexiblen Öffnungszeiten qualifiziert betreut werden.
Mentoring-Programme: Weibliche Nachwuchskräfte können von den Erfahrungen ausgewählter Führungskräfte anderer Unternehmen profitieren und werden auf diesem Weg in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt.
Unterstützung von Mitarbeiternetzwerken: Aktiv gefördert werden das Frauennetzwerk Courage, das Netzwerk arco für Schwule und Lesben sowie der Arbeitskreis Fokus Väter.

Geschäftsberichte und Hauptversammlungen sind wichtige Instrumente der Rechnungslegung und Berichterstattung i. d. R. der Unternehmenspolitik und Unternehmensführung. Sie dienen der Außenkontrolle, der Dokumentation und als Informationsgrundlagen für Außenstehende um z. B. Unternehmensstrategien und -entscheidungen darzustellen und zu rechtfertigen (s. Bsp.).

Im Rahmen einer stärkeren Stakeholder-Orientierung und eines sich weiter verbreitenden Corporate-Governance-Ansatzes (s. Kap. 1.2.6: Investor Relations und Corporate Governance) gewinnen Geschäftsberichte in den letzten Jahren weitere Bedeutung, indem z. B. die Vergütung der Vorstände offen gelegt wird oder unternehmensethische Grundsätze formuliert sind. Oder sie werden in einer völligen neuen Form mit erweitertem gesellschaftlichem Image dargestellt.

Beispiel: Bericht zur ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistung (BASF)22)

(s. BASF-Firmenwebsite unter dem Link Investor Relations)

Hauptversammlung

Die meist jährliche Hauptversammlung der Aktionäre ist ein rechtliches Organ bei der AG oder KGaA (s. a. Kap. 6.2: Unternehmensrechtsformen) bei der sie ihre Rechte ausüben, z. B. Bestellung des Aufsichtsrats, Gewinnverwendung bestimmen oder Satzungsänderungen beschließen, wie z. B. Kapitalerhöhungen, Fusionen oder ein Squeeze-out (s. Bsp. unten). Die Hauptversammlung drückt die seit Mitte des 19. Jh. zunehmende Trennung von Eigentum und Geschäftsführung bei Unternehmen aus. Ein spektakuläres Beispiel aus dieser Zeit kam vom Gründer der Deutschen Bank G. von Siemens. Er zwang die Söhne seines Vetters W. von Siemens für die Geschäftsführung des von ihnen ruinös geführten Elektrounternehmens fähigere Personen von au­ßen einzustellen, sonst würden ihnen die Kredite gekündigt. Heute werden große Unternehmen i. d. R. von eingestellten Managern geführt, die gerade bei breit gestreuten Aktienbesitz auch von allen oder einzelnen Eigentümergruppen unabhängige eigene Interessen verfolgen können.

Beispiel: Tagesordnung einer Hauptversammlung (Deutsche Post)23)

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ …
2.Verwendung des Bilanzgewinns.
3.Entlastung der Mitglieder des Vorstands.
4.Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
5.Bestellung der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. 6. 2014.
6.Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts.
7.Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch Derivate.
8.Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft und in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen, Schaffung eines bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2014) sowie Satzungsänderung.
9.Wahlen zum Aufsichtsrat.
10.Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Deutschen Post AG bzw. Konzerngesellschaften.

Squeeze-out

Wenn Großaktionäre mind. 95 % der Kapitalanteile des Unternehmens halten, können sie durch Squeeze-out (wörtlich: herausquetschen) Kleinanleger durch Barabfindung zwangsweise zum Verkauf ihrer Anteile zwingen und damit aus dem Unternehmen drängen. Auf den aktuellen Börsenkurs wird ein gesetzlich vorgeschriebener Aufschlag gezahlt, der sich am Kurs oder Ertrag der vergangenen drei Monate orientiert.

Beispiel: Squeeze-out-Beschluss auf einer Hauptversammlung (Alcatel)

So mussten die Kleinanleger von Alcatel im Juni 2003 für 150 € pro Aktie (bei einem damals aktuellen Kurs von 130 €) ihre Anteile an die Großaktionäre abgeben. Als Gründe für diesen Squeeze-out-Beschluss wurden u. a. die Kosten der Hauptversammlung genannt, bei Großunternehmen durch Vorbereitung, Publikationen, Porti, Durchführung etc. viele Mio. €.

Laut Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) haben davon bereits im ersten Jahr nach der gesetzlichen Einführung der Möglichkeit des Squeeze-out 2002 mehr als hundert Unternehmen diese genutzt. Verbunden damit ist auch häufig das Interesse von Großaktionären nicht mehr an der Börse notiert zu werden und schnellere und reibungslosere Entscheidungen über das Unternehmen treffen zu können.

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