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1.2.6 Investor Relations und Corporate Governance

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Die Beziehungspflege zwischen der Unternehmensführung und den Eigenkapitalgebern gewinnt immer mehr an Bedeutung, insb. durch die immer komplexeren und dynamischeren Eigentümerstrukturen. Ziele des Investor-Relations-Ansatzes sind u. a. eine strukturierte Informationspolitik i. R. einer Corporate Identity für die aktuellen oder auch künftigen Investoren als auch die gezielte Einflussnahme, um Abstimmungs- oder Investitionsverhalten zu beeinflussen. Neben den inzwischen üblichen Links auf der Unternehmenswebsite (s. Bsp.) gehören hierzu z. B. auch regelmäßige Zwischenberichte (z. B. Quartals- und Halbjahresberichte), Aktionärs- und Presseinformationen über wichtige Geschäftsentwicklungen und -ereignisse.

Beispiel: Investor-Relations-Auftritt (Deutsche Bank)24)

Auf der Homepage der Deutschen Bank finden sich unter dem Link zu Investor Relations folgende Themen:

Berichte und Events,
Corporate Governance,
Management,
Deutsche Bank-Aktie,
Hauptversammlung,
Ratings,
Infos für Fremdkapitalgeber,
Service und IR Kontakt,
Mobile Webseiten sowie
weitere Informationen wie z. B. Finanzkalender, Publikationen etc.

Corporate Governance

Als Corporate Governance bezeichnen Unternehmen die verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance zielt damit vornehmlich auf eine Shareholder Value-orientierte Unternehmenspolitik.

Die Corporate-Governance-Ansätze für deutsche Unternehmen kommen zum einen aus den US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und Bestimmungen (z. B. SEC: Securities and Exchange Commission), wenn sie dort auftreten bzw. behandelt werden. Und zum anderen wird durch die spektakulären Unternehmenspleiten sowie rechtlich und ethisch bedenklichen Verfehlungen von Unternehmen und Managern seit den 1990er Jahren immer mehr öffentlich über gesellschaftlich anerkannte Regeln zur verantwortungsvollen Unternehmensführung diskutiert. Häufige Kritik gerade ausländischer Investoren waren z. B. in der Vergangenheit u. a. die Intransparenz in der Unternehmensführung oder die mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte oder im Inland die ungewöhnlich hohen Managergehälter oder Erfolgstantiemen bei gleichzeitiger systematischer Vernichtung von Unternehmenswerten.

Der von einer Regierungskommission 2002 entwickelte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält verschiedene Verbindlichkeitsebenen von Regelungen:

Wiedergabe wichtiger gesetzlicher Regelungen, zumeist aus dem AktG als verbindlich anzuwendende Gesetzesvorschriften, und zum anderen
Handlungsempfehlungen (sog. Soll-Vorschriften) und -anregungen (sog. Kann-Vorschriften), die freiwillig sind, z. B. zum ethischen Verhalten von Managern.

Der Kodex wird regelmäßig an Veränderungen angepasst, z. B. in 2009 zu Grundsätzen der Vorstandsvergütung. Auch wenn der Kodex sich vielfach auf geltendes Recht bezieht, ist er selbst nur eine Empfehlung. Er nimmt aber selbst Einfluss auf die Diskussion um Gesetzesänderungen und -auslegungen, z. B. in § 161 AktG, nach dem Vorstände und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären haben inwieweit sie dem Kodex entsprochen haben. Inzwischen vermehrt sich aber auch die Kritik, z. B. bzgl. der wirklichen Umsetzung des Kodex von Unternehmen, z. B. bzgl. der Transparenz über Vorstandsvergütungen oder der Besetzung von Aufsichtsräten.

Beispiel: Auszug aus einem Corporate-Governance-Bericht (DHL)25)

Mit der Erklärung zur Unternehmensführung stellt der Konzern Deutsche Post DHL die wesentlichen Elemente seiner Corporate-Governance-Strukturen dar: Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, wesentliche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken, die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse.

Verhaltenskodex und Compliance-Management

Die Deutsche Post DHL hat einen Verhaltenskodex entwickelt, der seit Mitte 2006 in allen Regionen und Unternehmensbereichen gilt. Darin sind die Leitlinien für das tägliche Verhalten im Arbeitsalltag der rd. 500.000 Mitarbeiter festgeschrieben.

Seine Grundpfeiler lauten: Respekt, Toleranz, Ehrlichkeit, Offenheit, Integrität ggü. Mitarbeitern und Kunden sowie die Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung. Die Leitlinien gelten für Beschäftigte aller Hierarchiestufen und aller Unternehmensbereiche.

Zur Compliance-Organisation bei Deutsche Post DHL gehören das Compliance Committee, das Global Compliance Office mit den Regional Compliance Offices und das Integrity Board. Das Compliance Committee entscheidet über wesentliche Vorgaben des Compliance-Managements und über erforderliche Maßnahmen. Es wird hierbei vom Global Compliance Office und den derzeit 14 Regional Compliance Offices unterstützt und berichtet unmittelbar an den Vorstand. Ein Integrity Board, in dem interne und externe Fachleute vertreten sind, berät das Compliance Committee. Das Compliance-Management bei Deutsche Post DHL wird ständig überprüft und weiterentwickelt.

Ergänzend zum Verhaltenskodex wurden im Jahr 2009 zwei Richtlinien herausgegeben: Die Antikorruptionsrichtlinie konkretisiert die entsprechenden Bestimmungen im Verhaltenskodex und gibt klare Anweisungen, wie mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen umzugehen ist. Eine Wettbewerbsrichtlinie konkretisiert das Verbot von Absprachen mit Wettbewerbern.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten verpflichtet diese, ethische und ökologische Standards einzuhalten. Hierzu zählt seit dem Berichtsjahr auch ausdrücklich die Untersagung von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierung. Lohn und Arbeitszeiten müssen den nationalen Regelungen und Gesetzen entsprechen, unzulässige Zahlungen (Bestechung) sind untersagt. Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist seit dem Jahr 2007 Teil aller neuen Beschaffungsverträge und der bestehenden langfristigen Rahmenverträge.

Überdies wurden und werden verschiedene verpflichtende Online-Trainings für bestimmte Zielgruppen zur Verfügung gestellt. Die Nachhaltigkeit unserer Compliance-Prozesse wird regelmäßig von der internen Revision überprüft.

Equity Advisory

Aufgrund der immer komplexeren und sich schnell verändernden Eigentümerverhältnisse suchen immer mehr börsennotierte Unternehmen durch sog. Equity Advisory Informationen über und Einflussmöglichkeiten auf ihre Aktionäre. Ziel ist u. a. bereits im Vorfeld der Hauptversammlung Strategien und Abstimmungen i. S. d. Geschäftsführung zu beeinflussen. Auch greifen immer mehr Großaktionäre, Aktionärsgruppen oder Hedgefonds mit immensen, häufig auch kreditfinanzierten Kapital aktiv von außen in die Unternehmenspolitik ein, um sie z. B. für ihre Zwecke spekulativ zu nutzen. Equity Advisory soll z. B. die Eigentümerstrukturen transparent machen, welche Motive wichtige Aktionäre haben oder welche neue Eigentümerstruktur (= Machtstrukturen) sich durch Aktientransaktionen ergeben. So kann das Management gezielt Einfluss auf Aktionäre nehmen, um z. B. Unterstützung für ihre Geschäftspolitik bei einer Fusion zu bekommen oder deren Interessen zu bedienen oder umgekehrt der Gefahr gegenzusteuern, wenn Großaktionäre oder Hedgefonds ihre Macht für eigene spekulative Ziele missbrauchen (sog. Defense Beratung).

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