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§ 2 Überblick und Systematik des Schuldrechts

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Inhaltsverzeichnis

I. Das Schuldverhältnis als rechtliche Sonderverbindung

II. Allgemeiner und Besonderer Teil des Schuldrechts

III. Schuldverhältnisse: Begriff, Einteilung und Abgrenzung

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Fall 5

(nach BGH NJW-RR 2017, 272): Hauseigentümer E fuhr auf Kur, sein Nachbar N versorgte während seines Kuraufenthalts das Haus und bewässerte den Garten. Leider drehte er leicht fahrlässig nach der Gartenbewässerung nur die Spritze am Schlauch zu, nicht aber den Wasserhahn. Der Wasserdruck löste den Schlauch aus der Spritze, das austretende Wasser drang in das Untergeschoss des Hauses und verursachte erhebliche Schäden. Die Gebäudeversicherung regulierte den Schaden des E, nahm jedoch N und seine Haftpflichtversicherung auf Ersatz dieser Schäden in Anspruch.

Fall 6 (nach BGH NJW 1974, 1705):

A, B und C schlossen sich zu einer Lottogemeinschaft zusammen, bei der A und B dem C wöchentlich ihren Wetteinsatz gaben und C im eigenen Namen den Lottoschein mit bestimmten festliegenden Zahlenreihen ausfüllte und zur Annahmestelle brachte. Auf Grund beruflicher Verpflichtungen kam C vor einer Ausspielung der Abrede nicht nach, wodurch der Lottogemeinschaft ein Gewinn iHv ca 10.000 Euro entging. Können A und B Schadensersatz von C verlangen?

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