Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 124

4.3.1Beschuldigtenangaben

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348Macht der Beschuldigte – nunmehr Angeklagte – im Rahmen der Hauptverhandlung von seinem Einlassungsverweigerungsrecht Gebrauch, können Äußerungen, die er im Ermittlungsverfahren gemacht hat, jeweils durch die Vernehmung des Adressaten dieser Bekundungen eingeführt werden.

Praxistipp:
349 Eine von Polizeibeamten oftmals angeregte richterliche Beschuldigtenvernehmung macht daher hier, anders als bei Zeugen mit Zeugnisverweigerungsrecht, selten Sinn.

350Allerdings kommt eine Rekonstruktion auf diesem Wege nur dann in Betracht, wenn die prozessualen Spielregeln eingehalten wurden; Verwertungsverbote bei der Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden und Widerspruchslösung bei fehlender bzw. fehlerhafter Belehrung spielen hier eine ausschlaggebende Rolle.

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