Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 124
4.3.1Beschuldigtenangaben
Оглавление348Macht der Beschuldigte – nunmehr Angeklagte – im Rahmen der Hauptverhandlung von seinem Einlassungsverweigerungsrecht Gebrauch, können Äußerungen, die er im Ermittlungsverfahren gemacht hat, jeweils durch die Vernehmung des Adressaten dieser Bekundungen eingeführt werden.
Praxistipp: | |
349 | Eine von Polizeibeamten oftmals angeregte richterliche Beschuldigtenvernehmung macht daher hier, anders als bei Zeugen mit Zeugnisverweigerungsrecht, selten Sinn. |
350Allerdings kommt eine Rekonstruktion auf diesem Wege nur dann in Betracht, wenn die prozessualen Spielregeln eingehalten wurden; Verwertungsverbote bei der Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden und Widerspruchslösung bei fehlender bzw. fehlerhafter Belehrung spielen hier eine ausschlaggebende Rolle.