Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 140

4.5.4.2.1Unterbrechungen, Vernehmungsversuche und Vorwürfe

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413Teilweise kommt es zu Unterbrechungen des freien Berichts (durch Fragen), Vernehmungsversuchen („jetzt fangen wir noch mal ganz von vorne an”) und Vorwürfen dergestalt, dass der Verteidiger keine Fragen stellt, sondern Statements abgibt (die keine Frage enthalten). In diesen Fällen wird dann häufig auch die Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen unterstellt bzw. suggeriert.

Praxistipp:
414 Der Zeuge sollte auf die Regelungen des § 69 Abs. 1 und 2 StPO verweisen; wird keine Frage gestellt, so besteht auch keine Notwendigkeit für eine Antwort (und erst recht nicht für eine Konversation).
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