Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 141
4.5.4.2.2Erforschung der Persönlichkeit und des Privatlebens
Оглавление415Eine Erforschung der Persönlichkeit findet häufig schon bei der Angabe der Personalien statt; der Zeuge wird – nach Angabe des Dienstortes – zu seinem Wohnort befragt oder diese Frage verkappt (z. B. als Frage nach der Angabe der Festnetztelefonnummer) gestellt.
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416 | § 68 StPO setzt hier eindeutige Grenzen. |
417Grundsätzlich zulässig sind hingegen solche Fragen, die sich auf den beruflichen Werdegang und möglicherweise erworbene Qualifikationen des Polizeibeamten beziehen; eine Grenze bilden hier solche Antworten, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen (§ 54 StPO).
418Fragen zum Leumund (Vorstrafen, Disziplinarverfahren …) werden von den Gerichten regelmäßig zugelassen, obwohl sie nur in den Grenzen des § 68a Abs. 2 StPO zulässig sind: Es gibt keinen guten oder schlechten Leumund; dies gilt selbst dann, wenn der Zeuge einschlägige Vorstrafen (falsche Verdächtigung, Aussagedelikte …) aufweist.
419Fragen, die den darüber hinausgehenden persönlichen Lebensbereich des Zeugen (Familienstand, Religion, Vereinszugehörigkeit …) betreffen, oder sich gar in dessen Intimbereich erstrecken (sexuelle Vorlieben …), sind nur zulässig, wenn deren Beantwortung zur Erforschung der Wahrheit unerlässlich ist. Beliebt sind auch – insbesondere bei weiblichen Zeugen – ausdrückliche oder stillschweigende Vorwürfe sexueller Großzügigkeit bei Vorgesetzten zur Förderung der Karrierechancen („Sie sind noch so jung und schon Kriminalhauptkommissarin! Haben Sie einen Mentor in Ihrer Behörde?”).
Praxistipp: | |
420 | Einschlägig ist § 68a StPO. Die Norm lässt Fragen, die den persönlichen Lebensbereich betreffen, nur zu, wenn diese Befragung unerlässlich ist, was bedeutet, dass sonst die Wahrheit nicht aufgeklärt werden könnte. |
421Gleiches gilt letztlich für provokative und beleidigende Fragen; hier ist allerdings insbesondere darauf zu achten, ob überhaupt eine Frage oder nur eine Behauptung vorliegt.
Praxistipp: | |
422 | Im Zweifelsfall mit Schweigen reagieren und – mit Blick auf den Vorsitzenden – dessen Reaktionen abwarten. |