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Bundesverordnung über die Jagdzeiten

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Alle nicht aufgeführten Wildarten (ohne Jagdzeit) sind ganzjährig geschont.

* Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 BJagdG. Weitere Einschränkungen erfolgen durch die Jagd­zeitenverordnungen der Bundesländer.

Vor und nach der Jägerprüfung

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