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Bundesverordnung über die Jagdzeiten
ОглавлениеAlle nicht aufgeführten Wildarten (ohne Jagdzeit) sind ganzjährig geschont.
* Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 BJagdG. Weitere Einschränkungen erfolgen durch die Jagdzeitenverordnungen der Bundesländer.