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Und in welchem Sinne, sollen wir wohl glauben, daß hier der Prophet gesprochen habe, da er sprach: „Meine Wege habe ich kund gemacht, und du hast mich gehört; lehre mich deine Satzungen?“ Denn wenn er seine Wege kund macht, so muß er nothwendig die Wege der Sünde kund machen, weil jeder auf dem Wege der Sünde ist, welcher nicht auf dem Wege Gottes wandelt. Allein mit diesem Ausspruche scheint jener Ausspruch übereinzustimmen, wo es heißt:706 „Ich werde aussprechen vor dem Herrn meine Ungerechtigkeiten gegen mich;“ und wiederum:707 „Der Gerechte ist im Anfange seiner Rede selbst sein Ankläger.“ Folglich ist hier das sogenannte Kundmachen kein Rühmen, sondern ein Bekennen seiner Wege, das ist, ein reumüthiges Gestehen seiner Sünden. Damit aber der Prophet würdig sey des Geistes der Weissagung, hat er seine Wege, das ist, seine Sünden zuvor bekannt, auf daß er nach dieser Kundmachung derselben die Lehre der Satzungen Gottes begreifen könne. Und dieses wird beides ausdrücklich angedeutet. Denn indem er sagt: „Ich habe kund gemacht,“ gibt er zu verstehen, daß dieses ein Bekenntniß von der vergangenen Zeit sey; da er aber spricht: „Lehre mich,“ bezieht sich die Bitte auf die Zukunft; weil man zuerst über die Sünden ein Bekenntniß ablegen, und nach der Ablegung des Bekenntnisses lernen muß.

Abhandlungen über die Psalmen, Band 2

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