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1.2.5.3 Kritische Würdigung

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Die beiden dargestellten Beiträge bieten einen instruktiven Einblick in den Umgang der biblischen Schriften mit marginalisierten Personengruppen und insofern einen Eindruck von der Praxis und möglichen Begründungen sozialer HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge. Besonders gelungen erscheinen die am Ende bzw. inmitten eines jeden Beitrags abgedruckten Impulse, die zu einer Reflexion der wahrgenommenen Überlegungen einladen und die Grundlage einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema der „Diakonie“ in biblischer Perspektive bieten.1

Im Rahmen einer Frage nach biblischen Hintergründen in diakonischen Kontexten ist kritisch wahrzunehmen, dass der Aufsatz von Oeming keinen expliziten Diakonie-Begriff bietet bzw. seiner Untersuchung zugrunde legt. Vielmehr wird der Begriff der „Diakonie“ in alttestamentlicher Perspektive auf den Umgang mit bzw. den Kampf gegen ArmutArmut fokussiert und im Rekurs auf konkrete Belegstellen entfaltet. Damit verbunden ist die Etablierung von „Ansätze[n] organisierter Diakonie“2, welche eine interessante Perspektive auf den im Alten Testament skizzierten Einsatz für arme und marginalisierte Personen eröffnet. Das Fehlen eines explizit ausgeführten Diakonie-Begriffes verhindert aber die Beantwortung der Frage, ob es weitere dieser Ansätze im Rahmen des Alten Testaments gibt und ob sie möglicherweise anders fokussiert sind als allein auf den Kampf gegen ArmutArmut. Gleichermaßen wird dadurch die Erfüllung des von Oeming formulierten Arbeitsauftrags erschwert, der die Weiterentwicklung der „Hausordnung der Tora“3 „zu einer biblisch fundierten Armentheologie“4 fordert.

Anders als Oeming bietet Kirchhoff eine Definition von „Diakonie“ und beschreibt sie – wie bereits angemerkt – als „helfendes Handeln, dessen Subjekt Kirche ist.“5 Mit dieser Definition ergibt sich für Rezipientinnen und Rezipienten die Möglichkeit zur eigenständigen Überprüfung der vorgetragenen Erkenntnisse. Allerdings stellt sich für die Untersuchung des Neuen Testaments die Frage, ob der Begriff der „Kirche“ ihren Überlegungen zu einer neutestamentlichen Grundlegung diakonischen Handelns angemessen ist. Eine Problematisierung der verwendeten Terminologie nimmt Kirchhoff für den Hilfe-, nicht aber für den Kirchenbegriff vor. Auffällig ist ferner die für eine neutestamentliche Grundlegung zuweilen sehr starke Fokussierung auf alttestamentliche Zusammenhänge. Besonders deutlich wird dieser Fokus im Abschnitt „1.2.4.1 Bestimmungen zum Schutz bestimmter Zielgruppen“6, der dezidiert „biblische Bestimmungen“7 referieren will. Allerdings werden in den Ausführungen zu alten Menschen, Sklavinnen und Sklaven sowie Armen keine neutestamentlichen Bezüge hergestellt, die zweifellos erhoben werden könnten. Für die Gruppe der WitwenWitwe rekurriert Kirchhoff lediglich auf Mk 12,38–40Mk 12,38–40 und Jak 1,27Jak 1,27, ohne aber die Perikopen weiter zu entfalten.8 Obgleich insbesondere die WitwenWitwe noch einmal unter „1.2.4.3.3 BeauftragungBeauftragung zu helfendem Handeln in den Gemeinden“9 thematisiert werden, erscheint eine Entfaltung hilfreich, die die alttestamentliche Tradition im Kontext des neutestamentlichen Zeugnisses berücksichtigt und nicht beide Corpora isoliert betrachtet. Mit dieser Entfaltung würde außerdem ein innerer Zusammenhang mit den Ausführungen von Oeming hergestellt werden, der so allerdings im Raum der Möglichkeiten verbleibt.

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

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