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bb) Vollendung der Verkürzung außerhalb des Festsetzungsverfahrens
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Bei einer Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens tritt Vollendung ein, wenn die Ist-Einnahme hinter der Soll-Einnahme zurück bleibt.[534] Entscheidend i.S.d. Kausalität ist der Zeitpunkt und der Umfang, in dem die Steuer bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters vereinnahmt worden wäre.[535] Verhindert der Steuerpflichtige etwa im Vollstreckungsverfahren eine Vollstreckungsmaßnahme dadurch, dass er seine Zahlungsunfähigkeit vortäuscht[536] oder dadurch, dass er in einer eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben über vorhandene Vermögensgegenstände macht,[537] so ist für den Erfolg entscheidend, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Finanzbehörde ohne die falschen Angaben erfolgreich vollstreckt hätte.