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IV. Logik des Bandes

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Unter den oben entwickelten Begriff der Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum fallen eine Reihe von Institutionen, nicht aber das Schweizerische Bundesgericht und der Supreme Court der Vereinigten Staaten. Sie sind gleichwohl Gegenstand dieses Bandes, da sie in vielerlei Hinsicht ein Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum befördern und, im Falle der Schweiz, an ihn angebunden sind. Hingegen finden die Verfassungs- und Obergerichte Bulgariens, Dänemarks, Estlands, Griechenlands, Irlands, Kroatiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, Rumäniens, Schwedens, der Slowakei, Sloweniens, Tschechiens und Zyperns keine Erwähnung. Die Herausgeber bedauern dies, hoffen aber, dass die getroffene Auswahl repräsentativen Charakter hat und so den Rechtsvergleich voran bringen kann.

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Die Aufgaben der Rechtsvergleichung im Rahmen des europäischen öffentlichen Rechts sind komplex, sicher aber brauchen sie als Grundlage verlässliche Texte über die Grundlagen und Strukturen der diversen Gerichte. Die Beiträge stellen ihren Gegenstand zunächst in einem historischen Zugriff vor. Ein erster Abschnitt beschäftigt sich mit der Genese und Entwicklung der maßgeblichen Gerichte. Zur Sprache kommen Vorgängerinstitutionen, historischer Kontext der Einrichtung, Einflüsse von außen, bei jüngeren Institutionen gerade auch der europäische Kontext, wesentliche Entwicklungslinien. Da Autorität nicht nur gegeben, sondern immer auch erkämpft wird, gilt das Interesse auch prägenden Krisen und Konflikten.

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Der zweite Abschnitt präsentiert das aktuelle rechtliche Setting der Gerichte. Zunächst wird die maßgebliche Institution vorgestellt. Es geht insbesondere um die Zahl der Richter und die Entscheidungsformationen. Die Beiträge informieren weiter über die Richter, ihre Legitimation, also insbesondere die Verfahren der Richterwahl, sowie typische Karrierewege zum Gericht, ob also nur Berufsrichter oder auch Personen mit einem anderen professionellen Hintergrund die Richterbank besetzen. Darüber hinaus kommen Mechanismen der Sicherung der Unabhängigkeit zur Sprache.

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Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung der Verfahren. Es geht um das interne Verfahren, also die Auswahl von Berichterstattern, Verfahren der Entscheidungsfindung, Mehrheitserfordernisse, die Möglichkeit von Sondervoten sowie die Rolle von Mitarbeitern. Ferner kommen die einzelnen Verfahrensarten zu Sprache, wo sich eine bemerkenswerte Bandbreite zeigt: Organstreitverfahren, abstrakte Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde, Urteilsverfassungsbeschwerde, Parteiverbote, Wahlgerichtsbarkeit, konkrete Normenkontrolle. Abschließend geht es in diesem Abschnitt um das, was letztlich studiert und rezipiert wird: die eigentliche Entscheidung. Zur Sprache kommen unter anderem die Entscheidungsarten: Ob ein Gericht nur feststellen oder auch aufheben, ja vielleicht sogar Maßnahmen anordnen kann. Es wird gezeigt, dass viele Gerichte mit der verfassungskonformen Interpretation operieren. Auch die Begründungsarten, die Rolle der Rechtsvergleichung und Publikationspraxis kommen zu Wort.

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Der dritte Abschnitt befasst sich mit Rollen und Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es geht dabei insbesondere um das Verhältnis zu den politischen Staatsorganen aber auch um die Stellung in der Gerichtsbarkeit. Hier gibt es wieder eine große Bandbreite, sei es bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten, der genauen Zusammenarbeit und vor allem der Kontrolle der (Fach-)Gerichtsbarkeit. Zur Sprache kommen auch das Selbstverständnis sowie Deutungsangebote in der Verfassungsdogmatik und -theorie.

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Der letzte Abschnitt gilt der Evaluierung. Dabei geht es um Aspekte wie die öffentliche Wahrnehmung des Gerichts, Medienberichterstattung, aber auch die Folgebereitschaft der Adressaten sowie das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und (Staats)Rechtswissenschaft. Abschließend sind die großen Themen Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik sowie ihre Rolle bei der Fortentwicklung des europäischen öffentlichen Rechts aufgerufen.

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