Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 74

b) Besonderer Aufschubgrund für Kredit- und Finanzinstitute

Оглавление

64

Neben dem allgemeinen Aufschubgrund können gem. Art. 17 Abs. 5 MAR Kredit- und Finanzinstitute die Veröffentlichung von Informationen aufschieben, wenn die Stabilität des Emittenten und des gesamten Finanzsystems gefährdet wäre. Das betrifft insbesondere auch Informationen im Zusammenhang mit zeitweiligen Liquiditätsproblemen und Liquiditätshilfen z.B. seitens einer Zentralbank. Voraussetzung ist, dass die Offenlegung an sich das Risiko birgt, die finanzielle Stabilität des Emittenten und des Finanzsystems zu gefährden, nicht etwa andere Umstände, z.B. eine Ertragskrise.[100] Die Voraussetzungen dieses Aufschubgrundes sind eng zu interpretieren. Es genügt dabei z.B. nicht, dass die Information lediglich Zweifel an der Liquidität eines systemrelevanten Kreditinstituts hervorruft, sondern die Information muss eine ernsthafte Gefahr eines „bank run“ oder vergleichbaren Szenarios hervorrufen.[101] Daneben muss gem. Art. 17 Abs. 5 MAR der Aufschub im öffentlichen Interesse liegen und die Geheimhaltung der Information muss gewährleistet werden. Das öffentliche Interesse dürfte gewahrt sein, wenn die finanzielle Stabilität des Emittenten und des Finanzsystems durch die Offenlegung gefährdet sind.[102] Im Gegensatz zum allgemeinen Aufschubgrund, bedarf es beim besonderen Aufschubgrund der vorherigen Zustimmung der zuständigen nationalen Behörde. Der Emittent sollte die zuständige Behörde schriftlich unter Wahrung entsprechender Sicherheitsstandards über die Absicht informieren, vom entsprechenden Ausnahmetatbestand Gebrauch zu machen.[103] Diese stellt zudem sicher, dass der Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen nur für den im öffentlichen Interesse erforderlichen Zeitraum gewährt wird (Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 4 MAR), d.h. die Aufsichtsbehörde muss mindestens wöchentlich prüfen, ob die Voraussetzungen für den Aufschub noch gegeben sind.[104]

Kapitalmarkt Compliance

Подняться наверх