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3. Der Mieterwechsel 3.1 Unter Lebenden

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Der Mieter kann seine Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht einfach auf einen anderen übertragen, dem Vermieter keinen anderen Mieter aufzwingen. Die Vertragsübernahme ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich[163].

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

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