Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 328

На сайте Литреса книга снята с продажи.

2. Das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit

Оглавление

Das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit wird durch ordentliche befristete Kündigung beendet (§§ 542 I, 573, 580a).

Außerdem kann es aus wichtigem Grund jederzeit fristlos gekündigt werden (§§ 543, 569).

Die §§ 573 ff. schützen den Wohnungsmieter vor einer sozial nicht gerechtfertigten ordentlichen Kündigung (RN 250 ff.), und § 569 erschwert auch die fristlose Kündigung (RN 265 ff.).

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх