Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 48
6.3 Die Ausnahmen von Gegennormen
ОглавлениеAuch Gegennormen haben ihre Ausnahmen: Das Recht bleibt erhalten, obwohl der Tatbestand der Gegennorm erfüllt ist. Die Beweislast für rechtserhaltende Tatsachen aber trägt, wer das Rechts geltend macht[39].
Beispiele
- | Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144); |
- | Hemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 ff., 212); |
- | Aufrechnungshindernis (§§ 390, 394); |
- | Erlöschen des Rücktrittsrechts (§§ 350–352). |
Bild 7: Die Behauptungs- und Beweislast am Beispiel der Kaufpreisklage | ||
Anspruchsteller (Verkäufer) | Anspruchsgegner (Käufer) | |
---|---|---|
anspruchsbegründende Tatsachen | Abschluss eines Kaufvertrags bestimmten Inhalts (§ 433 II) | – |
anspruchshindernde Tatsachen | – | Geschäftsunfähigkeit (§ 105) Sittenwidrigkeit (§ 138) |
anspruchsvernichtende Tatsachen | – | Erfüllung (§ 362) Aufrechnung (§ 387) Rücktritt (§§ 346, 323, 437) |
anspruchshemmende und -beschränkende Tatsachen | – | Verjährung (§ 214 I) Nichterfüllungseinrede (§ 320) Stundung |
anspruchserhaltende Tatsachen | Hemmung oder Neubeginn der Verjährung (§§ 203–213) | – |