Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 60

4. Das Kaufrecht nach der Schuldrechtsreform 4.1 Die Abmagerungskur

Оглавление

29

Das Kaufrecht des BGB war ursprünglich dreigeteilt in „Allgemeine Vorschriften“ (§§ 433-458), „Gewährleistung wegen Mängel der Sache“ (§§ 459-493) und „Besondere Arten des Kaufs“ (§§ 494-514).

Die Schuldrechtsreform hat den schwergewichtigen Mittelteil über Bord geworfen und das Kaufrecht auf die Hälfte zusammengestrichen. Schuld daran ist die neue rechtliche Konstruktion der Sachmängelhaftung. Bisher schuldete der Verkäufer einer bestimmten Sache (Stückschuld) keine Mangelfreiheit, sondern haftete über die Vertragserfüllung hinaus kraft besonderer gesetzlicher Garantie. Jetzt aber verpflichtet § 433 I 2 den Verkäufer zur Lieferung einer mangelfreien Sache, sodass die Lieferung mangelhafter Ware den Kaufvertrag verletzt und den Verkäufer wegen Vertragsverletzung haftbar macht. Das neue Kaufrecht regelt die Sachmängelhaftung des Verkäufers in den §§ 434-445 nur noch in groben Zügen und verweist wegen der Feinheiten allenthalben auf das allgemeine Schuldrecht der §§ 280 ff., 323 ff., was die praktische Handhabung ungemein erschwert.

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх