Читать книгу Aufenthalts- und Asylrecht - Kyrill-Alexander Schwarz - Страница 12
B. Einreise und Aufenthalt
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Nach § 1 Abs. 1 AufenthG soll das Aufenthaltsgesetz den Zuzug von Ausländern rechtlich überhaupt erst ermöglichen und darüber hinaus steuern und begrenzen. Mit den einzelnen Instrumenten, die das Gesetz hierfür zur Verfügung stellt, werden wir uns später noch vertiefend beschäftigen. Hier wollen wir uns zunächst einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen, auf die unter anderem das Asylrecht aufbaut, mit dem wir uns später ausführlich beschäftigen werden.
2. Teil Das allgemeine Ausländerrecht › B. Einreise und Aufenthalt › I. Die Einreise