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2. Teil Das allgemeine Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

A. Regelungsgegenstand und staatsrechtlicher Status

B. Einreise und Aufenthalt

C. Beendigung des Aufenthalts

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Das Aufenthalts- und Asylrecht ist eine sehr vielschichtige Materie. Der Schwerpunkt dieses Skripts liegt dabei vor allem auf dem nationalen und europäischen Asylrecht. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir das Aufenthaltsrecht außen vorlassen könnten. Viel mehr sind beide Regelungssysteme wichtig, da sie zum Teil aufeinander aufbauen und zum Teil sich gegenseitig bedingen. Der gesamte Komplex des Aufenthalts- und Asylrechts lässt sich aus Sicht dieses Skripts aber in ein allgemeines und ein besonderes Ausländerrecht aufteilen. Das allgemeine Ausländerrecht verkörpert das Aufenthaltsrecht, insbesondere das Aufenthaltsgesetz. Dieses Regelungssystem legt die Grundlagen fest, die für das Ausländerrecht in Deutschland gelten. Darauf aufbauen und dieses ergänzend kommt dann das Asylrecht als besonderes Ausländerrecht. Dieser Struktur folgend, beschäftigen wir uns zunächst mit dem Aufenthaltsgesetz, um uns das allgemeine Ausländerrecht und die gesetzliche Grundstruktur anzueignen. Mit diesem Wissen werden wir uns sodann den Besonderheiten des Asylrechts widmen.

Aufenthalts- und Asylrecht

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