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III. Die Aufenthaltstitel

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Wir wissen mittlerweile, dass ein Ausländer nur dann nach Deutschland einreisen darf, wenn er über einen Pass und einen Aufenthaltstitel verfügt. Auch wissen wir, nach welcher Norm sich die Vergabe eines Aufenthaltstitels grundsätzlich richtet. Im Folgenden soll nun auf die verschiedenen, in § 4 Abs. 1 S. 2 AufenthG genannten Aufenthaltstitel eingegangen werden.

Hinweis

Die Unterscheidung der einzelnen Aufenthaltstitel ist dabei wichtig. Zum einen sind mit jedem Titel andere spezielle Voraussetzungen verknüpft. Zum anderen verleihen die verschiedenen Titel teilweise sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Aufenthalts- und Asylrecht

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