Читать книгу Aufenthalts- und Asylrecht - Kyrill-Alexander Schwarz - Страница 20

3. Die Niederlassungserlaubnis

Оглавление

31

Die Niederlassungserlaubnis nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AufenthG ist einer der wenigen Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht führt. Es handelt sich gemäß § 9 Abs. 1 AufenthG um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Darüber hinaus berechtigt die Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine Niederlassungserlaubnis wird jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AufenthG erteilt. So hängt die Erteilung unter anderem vom Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 AufenthG über einen Zeitraum von fünf Jahren ab oder davon, dass eine mindestens dreijährige Asylberechtigung bzw. internationale Schutzgewährung nach § 26 Abs. 3 AufenthG vorliegt.

Aufenthalts- und Asylrecht

Подняться наверх