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a) Wahrnehmung und „Erfahrbarkeit“ Frankreichs im 17. Jahrhundert – Raum, Territorium, Staat

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Was ist im 17. Jahrhundert Frankreich? Zunächst, und dies ist keineswegs selbstverständlich: Für die meisten Zeitgenossen des 17. Jahrhunderts gab es Frankreich, sie verknüpften Vorstellungen mit diesem Begriff, die zudem bereits recht klar umrissen waren – klarer etwa als jene von bzw. über Deutschland. Frankreich ist also nicht nur eine Rückprojektion der Historiker, sondern Bestandteil der Vorstellungswelt der Zeit. Versucht man, die zeitgenössischen Vorstellungen von Frankreich zu ordnen, kann man vereinfachend drei Ebenen der Repräsentation unterscheiden. Sie betreffen erstens Landschaft, Geographie und Grenzen; sie betreffen zweitens einen sozialen Körper (I.3) und schließlich eine Macht, eine puissance unter anderen europäischen Mächten (II).

Geographischräumliche Repräsentationen

Was die räumlichen Repräsentationen anbelangt, verfügten die Gebildeten bereits über ein recht genaues Bild der Geographie Frankreichs. Nachdem der Verlauf der französischen Küsten bereits auf Seekarten des Spätmittelalters verzeichnet war, entwickelten italienische und bald auch französische Mathematiker und Kartographen seit dem Übergang zum 16. Jahrhundert zunehmend genaue Karten, die zunächst freilich noch – im Geist der Renaissance – das antike Gallien darstellten. Sehr rasch wurde dann der Druck von Frankreichkarten, seit 1594 ergänzt durch ein von Maurice Bouguereau publiziertes gesamtfranzösisches Kartenwerk (Théâtre françoys), zu einem verbreiteten, ungemein wirkungsvollen Medium der Vermittlung dessen, was man unter Frankreich verstand. Das so vermittelte Frankreichbild war bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts recht differenziert.

Der Präzision der geographisch-räumlichen Repräsentationen war zuträglich, dass sich in Frankreich bereits im Spätmittelalter die Vorstellung eines von einer linearen Grenze eingefassten Herrschaftsgebietes auszuprägen begann. So sind seit König Philipp dem Schönen (gest. 1314) Versuche feststellbar, an den Außengrenzen des Königreichs Zollstationen und Kontrollposten einzurichten, die als Punkte einer Linie vorgestellt wurden. Wichtiger noch war eine militärische Entwicklung seit dem Hundertjährigen Krieg, im Zuge derer die befestigten Orte im Innern des Königreichs an Bedeutung verloren. Im Laufe des 17. Jahrhunderts wurden schließlich die meisten Festungen im Landesinnern geschleift, während andererseits die Grenzen des Territoriums – zumal nach Osten und Norden hin – durch einen Festungsgürtel gesichert und zugleich deutlich sichtbar gemacht wurden.

Neben der Kartographie konnten gebildete Europäer des 17. Jahrhunderts auch aus der Fülle landeskundlicher Literatur eine detaillierte Vorstellung von Frankreich gewinnen, denn seit dem Übergang zur Neuzeit erlebten Landesbeschreibungen eine Blüte. In Reiseberichten, gelehrten Abhandlungen und diplomatischen Korrespondenzen wurden zunehmend differenzierte Informationen über die Geographie und Landesbeschaffenheit der europäischen Länder publiziert. In diesen Beschreibungen bildeten sich bereits im 16. Jahrhundert festgefügte Stereotype und Topoi aus, die europaweit bis ins 18. Jahrhundert (und z. T. darüber hinaus) zum Grundbestand des gebildeten Diskurses über Frankreich wurden.

Zeitgenössische Topoi

Zu den wichtigsten Topoi der Landesbeschreibungen gehörten durchweg bewundernde Aussagen zur Ausdehnung des Landes. Tatsächlich herrschten die französischen Könige über ein Gebiet, das zu Beginn des 17. Jahrhunderts ca. 460.000 km2, um 1715 ca. 500.000 km2 groß war (zum Vergleich: das heutige französische Staatsgebiet in Europa umfasst ca. 550.000 km2, das der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 kaum 360.000 km2). Damit war Frankreich (abgesehen vom Heiligen Römischen Reich) das bei weitem größte Gemeinwesen in Europa.

Mit der Größe Frankreichs verknüpft wurden in der Regel Fruchtbarkeit und Reichtum des Landes, das oft als lieblich (la douce France) bezeichnet wurde. Dies war ein Topos, der in erster Linie für Jahre mit guten Ernten zutraf. Denn die Fruchtbarkeit des Landes verhinderte nicht, dass es während des 17. Jahrhunderts mehrfach zu schweren Versorgungskrisen kam (I.2), die umso gravierender waren, als Frankreich mit zeitweise mehr als 20 Millionen Einwohnern nicht nur das bevölkerungsreichste Land Europas war, sondern mit über 40 Einwohnern pro km2 für frühneuzeitliche Verhältnisse auch sehr dicht besiedelt.

Natürliche Grenzen?

Einem weiteren, bereits in den Landesbeschreibungen des 16. Jahrhunderts begegnenden Topos zufolge verfügte Frankreich über gesicherte natürliche Grenzen – eine Vorstellung, die oft mit der Überzeugung einherging, Frankreich sei ein von der Natur bzw. von Gott in dieser Weise „gewolltes“ Gemeinwesen. Dem stand in den meisten Texten der Zeit der Hinweis auf die enorme Vielfalt des Landes gegenüber. Beide Vorstellungen sind bis heute wirksam, für das 17. Jahrhundert trifft die erstere allerdings nicht uneingeschränkt zu. Gewiss – auch die Vorstellung der natürlichen Grenzen drängt sich auf. Die Außengrenzen des von den französischen Königen um 1600 regierten Herrschaftsgebiets wurden zu mehr als der Hälfte vom Meer gebildet. Auch mit Blick auf die Pyrenäengrenze zu Spanien erscheint die Vorstellung der natürlichen Grenze plausibel, wenn auch mehrere Grafschaften nördlich des Pyrenäenhauptkamms erst im 17. Jahrhundert definitiv an Frankreich kamen. Das kleine Königreich Navarra, bis 1589 ein souveräner Staat, wurde erst mit dem Regierungsantritt Heinrichs von Navarra als französischer König in Personalunion mit dem Königreich Frankreich verbunden, ehe diese Verbindung 1620 in eine Realunion überführt wurde.

Auch hinsichtlich der Alpengrenze sind Abstriche zu machen. Zwar hatte Frankreich die Grafschaft Provence und die an der Isère gelegene Dauphiné bereits im Spätmittelalter erworben (1246 / 1481 bzw. 1349), die Gebiete östlich der Rhône gehörten aber im Prinzip weiterhin zum Heiligen Römischen Reich. Zudem wurde Savoyen bis ins 19. Jahrhundert von einer Dynastie beherrscht, die auch in der Grafschaft Nizza und in Piemont regierte und schließlich die Könige des geeinten Italien stellte. Die „natürliche“ Alpengrenze hinderte die französische Politik im Übrigen nicht an dem Versuch, während des 17. Jahrhunderts (wie schon in den „Italienischen Kriegen“ zwischen 1494 und 1559) über den Alpenhauptkamm nach Piemont auszugreifen.

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Als Dynastie wird ein Herrschergeschlecht bezeichnet, das eine Machtposition aufgrund erblicher Besitzansprüche über längere Zeit innehat. Die Bezeichnung einer Dynastie leitet sich von ihrem Begründer (z. B. „Karolinger“), vom Stammsitz des Geschlechts (z. B. „Bourbonen“) oder von dessen Familiennamen (z. B. „Wasa“) ab.

Auch mit Blick auf den Nordosten Frankreichs ist die These von den natürlichen Grenzen problematisch. Sicher – die bereits im 16. Jahrhundert in Landesbeschreibungen genannten Flüsse Saône, Maas und Somme beschreiben die Grenzen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts näherungsweise, doch eine leicht zu verteidigende Linie bildeten sie keineswegs, wie zahllose Grenzverschiebungen und Besitzwechsel seit dem Mittelalter zeigen. Vergleicht man die Situation des Jahres 1400 mit jener des Jahres 1600, hat Frankreich in Flandern erhebliche, wirtschaftlich bedeutende Gebiete verloren, dafür aber 1552 die drei Bistümer Metz, Toul und Verdun, 1559 das zwischenzeitlich an England verlorene Calais und 1601 das Gebiet zwischen Genfer See und Saône hinzugewonnen. Ansonsten war die Lage in diesem Grenzgebiet unübersichtlich. So leistete der Herzog von Lothringen dem König von Frankreich seit dem 14. Jahrhundert für den westlichen Teil des Herzogtums Bar, das Barrois mouvant, den Lehnseid. Ähnliche lehnsrechtliche Verbindungen bestanden auch für andere Herrschaften. Die sich überlagernden Herrschaftsbeziehungen nutzte das französische Königtum im 17. Jahrhundert, um im Norden und Nordosten zu expandieren – wobei es nun auf das Ideal der „natürlichen Grenze“ rekurrierte, die im Rhein gesehen wurde (II.3.d).

Ungeachtet der skizzierten Einschränkungen ist der Topos von den sicheren Grenzen Frankreichs bereits im 16. und erst recht im 17. Jahrhundert nicht unbegründet, zumal, wenn man den zeitgenössischen Vergleichshorizont berücksichtigt. Denn in dieser Zeit verfügten nur der englische und der spanische König über Herrschaftsbereiche, die in ihrer Geschlossenheit mit Frankreich vergleichbar, aber auch deutlich kleiner waren.

Regionale und kulturelle Vielfalt

Was das in den Landesbeschreibungen begegnende Stereotyp von der Vielfalt Frankreichs angeht, so war es in der Frühneuzeit mindestens so zutreffend wie heute. Frankreich war (und ist) ein Land großer landschaftlicher und klimatischer Gegensätze – mit entsprechenden Konsequenzen für Fruchtbarkeit und landwirtschaftliche Nutzung. Es umfasste (und umfasst) nicht nur ausgedehnte, ihrerseits ganz unterschiedliche Küstenlandschaften, weite, fruchtbare Ebenen und Flussniederungen, Mittelgebirge und Hochgebirge, sondern auch ganz unterschiedliche Klimazonen (I.4.b).

Doch auch in kultureller Hinsicht wies Frankreich große Unterschiede auf, die in der Frühneuzeit ausgeprägter waren als heute. So sprachen nicht alle Untertanen des französischen Königs dieselbe Sprache. Neben dem aus der langue d’oïl hervorgegangenen Französischen sprach man (in weiten Teilen des südlichen Frankreich) die langue d’oc, eine dem heutigen Katalanisch nicht unähnliche Sprache, daneben das Bretonische, das Baskische, ganz im Süden um Perpignan das Katalanische und in den nördlichen Grenzregionen teilweise das Flämische. Andererseits setzte bereits im 16. Jahrhundert eine gezielte Förderung des Französischen durch das Königtum ein. Seit 1539 Gerichtssprache (ordonnance de Villers-Cotterêts), wurde es im 17. Jahrhundert, vereinheitlicht und fortentwickelt unter der Ägide der neu gegründeten Académie française, gezielt als Instrument der kulturellen Integration eingesetzt und zur einzig zulässigen Amtssprache erklärt.

Die markanten kulturellen Unterschiede im Frankreich des 17. Jahrhunderts waren der Niederschlag einer wechselvollen Geschichte, in der dieses Gebiet entgegen dem zeitgenössischen Mythos nicht immer politisch geeint war. So gehörte der Südosten (die Gallia Narbonensis) bereits früher (seit ca. 120 v. Chr.) zum Römischen Reich als der unter Caesar 58 – 51 v. Chr. eroberte Rest Galliens. In der Völkerwanderungszeit wurden auf dem Boden der gallischen Provinzen verschiedene Reiche gegründet, ehe die Franken vom 6. Jahrhundert an ihre Herrschaft über das heutige Frankreich und große Teile des heutigen Deutschland ausdehnten. Aus den Teilungen des Karolingerreiches im 9. Jahrhundert ging westlich von Rhône, Saône und Maas ein Königreich hervor, in dem der König bis ins 12. Jahrhundert gegenüber den großen Herren nur über begrenzte Macht verfügte. Der mächtigste dieser großen Herren war von der Mitte des 12. Jahrhunderts an nicht nur Herzog der Normandie, der Bretagne, von Aquitanien und der Gascogne, Graf von Anjou, Poitou, der Marche und dem Périgord, sondern auch König von England. Erst im Laufe der folgenden drei Jahrhunderte gelang es den französischen Königen, u. a. im Hundertjährigen Krieg mit England (1337 – 1453), die großen Herren weitgehend zu entmachten und ihren eigenen Einfluss nach und nach auszubauen.

Frankreich als „Produkt“ der Kapetinger

Frankreich war also kein naturgegebenes politisches Gebilde, sondern das Ergebnis der über Jahrhunderte erfolgten Konzentration, Ausweitung und Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen und -rechten eines Herrscherhauses, der Kapetinger. Das Frankreich des 17. Jahrhunderts ist das Produkt dieser Dynastie und der mit ihr verbundenen Eliten (I.6.a). Ihnen ist es gelungen, historisch, kulturell, geographisch und ethnisch unterschiedliche Gebiete unter einer Herrschaft zusammenzufassen. Dieser Prozess war zu einem erheblichen Teil das Ergebnis dynastischer Zufälle, die etwa im 16. Jahrhundert den Heimfall aller großen Kronlehen mit Ausnahme des Herzogtums Nevers mit sich brachten. Er war z. T. aber auch das Ergebnis gezielter Politik, wie im Falle der bis ins 15. Jahrhundert unabhängigen Bretagne, deren Erbin Anne (1477 – 1514) nacheinander von zwei französischen Königen, Karl VIII. (1470 – 1498) und Ludwig XII. (1462 – 1515), geehelicht wurde, um die Bretagne dem Krongut einzuverleiben – ein Schritt, dessen Tragweite deutlich wird, wenn man bedenkt, dass Anne 1490 bereits eine rasch wieder annullierte Ehe mit Kaiser Maximilian geschlossen hatte.

Doch der von den Kapetingern vorangetriebene Einigungsprozess hatte bis ins 17. Jahrhundert kein politisch einheitliches Territorium geschaffen, und dieser Heterogenität entsprachen regional unterschiedliche Erfahrungen der Bevölkerung mit dem „Staat“ Frankreich. So gab es nicht nur Unterschiede im Zoll- und Steuerwesen (I.6), das Land verfügte auch über keine einheitliche Rechtsordnung – zumal in jenem Bereich, den man heute als Privatrecht bezeichnet. Hier galten im Norden des Landes unterschiedliche Gewohnheitsrechte (coutumes), die vor 1789 nur teilweise vereinheitlicht wurden. Im Süden Frankreichs wurden zivilrechtliche Fälle nach dem droit écrit entschieden, einem im Mittelalter schriftlich fixierten Recht, das auf das römische Recht zurückging. Was das Gerichtswesen angeht, galt der König zwar als oberster Gerichtsherr (suprême justicier), von dem alle Gerichtsbarkeit herrührte, doch verfügten die Feudalherren (seigneurs) für ihre Domänen meist über eigene Gerichtsrechte, die auch die hohe Gerichtsbarkeit einschließen konnten. Ebenso verfügte die Kirche über eine eigene Gerichtsbarkeit, die sich auch – wenige schwere Straftaten ausgenommen – mit allen Strafverfahren gegen Geistliche befasste.

Vormoderne Staatlichkeit und Staatsbildung

Diese Beispiele verdeutlichen, dass sich das Frankreich des 17. Jahrhunderts in mancher Hinsicht von einem Staat nach heutigem Verständnis unterschied. Nach diesem Verständnis, das erst im 19. Jahrhundert eine exakte juristische Definition erfahren hat, verfügt ein Staat über (a) ein einheitliches Staatsgebiet mit klar definierten Grenzen, (b) ein einheitliches (und rechtlich gleichgestelltes) Staatsvolk und (c) eine einheitliche Staatsgewalt, die nach innen über ein Gewaltmonopol und nach außen über Souveränität verfügt. Was das Staatsgebiet angeht, bestanden im Frankreich des 17. Jahrhunderts nach innen hin verschiedene Grenzen fort; die Grenzen nach außen zeichneten sich zwar zunehmend deutlich ab, doch blieben wegen bestehender lehnsrechtlicher Bindungen Unklarheiten. Von einer Einheitlichkeit der durch den König verkörperten Staatsgewalt nach innen hin kann – wie am Beispiel der Gerichtsrechte von adligen seigneurs und Kirche verdeutlicht – nur mit Einschränkungen die Rede sein. Was das einheitliche Staatsvolk angeht, stand dem die Ständeordnung des Ancien Régime entgegen.

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Der Begriff „Ancien Régime“ wurde zuerst im Zuge der Französischen Revolution für die Zeit der monarchischen Herrschaft der Bourbonen vor der Revolution gebraucht, später wurde seine Bedeutung auch über Frankreich hinaus auf andere Länder ausgeweitet. Dabei liegt der Akzent auf den vor 1789 vorherrschenden politischen und sozialen Strukturen.

So wichtig es ist, diese Unterschiede, die im Übrigen mit Abstufungen für alle frühneuzeitlichen Gemeinwesen gelten, zu bedenken, so unangemessen wäre es, die Staatlichkeit dieser Gemeinwesen als defizitär zu beschreiben. Stattdessen versucht die historische Forschung mit Hilfe des Konzepts der „Staatsbildung“ die sich seit dem Spätmittelalter herausbildenden staatlichen Strukturen zu identifizieren, nach den Instanzen zu fragen, die sie hervorbrachten, und den durch sie angestoßenen Prozess systematisch zu untersuchen. Auch dieser Ansatz birgt die bereits angesprochene Gefahr einer teleologischen Perspektivierung, die den Staat des 19. und 20. Jahrhunderts implizit zum Zielpunkt einer sinnhaften historischen Entwicklung erklärt. Dies kann man vermeiden, wenn man den souveränen Staat des 19. und 20. Jahrhunderts nicht als normative Kategorie versteht, sondern als Typus eines Gemeinwesens, der seinerseits mit zahlreichen Hypotheken belastet und heute auf vielen Feldern überfordert ist, weshalb wir ihn historisieren und relativieren sollten, unter dieser Voraussetzung aber durchaus als empirische Kategorie verwenden können.

Das Jahrhundert Ludwigs XIV.

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