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Cursus honorum – die Ämterlaufbahn in der Republik

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Wer in Rom eine politische Karriere anstrebte, musste sich in aller Regel an die gesetzlich festgelegte Ämterhierarchie halten. Wie auf einer Leiter stieg der Kandidat Sprosse für Sprosse empor. Nach dem Studium von Rhetorik, Recht und Religion wurden die jungen Adligen jedoch erst einmal zum Wehrdienst verpflichtet, den sie als Militärtribune im Stab eines Statthalters oder eines kriegführenden Magistrats ableisteten.

Im Anschluss daran durften sie sich, sofern sie das Alter von 31 Jahren erreicht hatten, um die Quaestur bewerben. Seit 267 v. Chr. wurden alljährlich acht dieser Beamten gewählt, die sich im weitesten Sinn mit allen Fragen der Finanzverwaltung beschäftigten. Zwei von ihnen überwachten als städtische Quaestoren (quaestores urbani) sämtliche Ein- und Auszahlungen der Staatskasse (aerarium), trieben Schulden von Privatleuten ein und verwahrten in einem Zentralarchiv die Gesetze, Senatsbeschlüsse, Abstimmungsprotokolle sowie die Richterlisten. Die übrigen sechs gingen mit den Statthaltern in die Provinzen, um dort die Stabsgelder und den Sold für die Truppen zu kontrollieren.

Die nächste Stufe auf dem Weg nach oben stellte die Aedilität dar. Sie war zwar nicht zwingend vorgeschrieben, um die Praetur zu erreichen, bot aber ehrgeizigen und entsprechend wohlhabenden Bewerbern die beste Möglichkeit, sich beim Volk beliebt zu machen. Denn die zwei plebejischen Aedilen (aediles plebis) und ihre beiden patrizischen Amtskollegen (aediles curules) zeichneten für Organisation und Beaufsichtigung der Spiele verantwortlich. Darüber hinaus oblag ihnen die Marktaufsicht, die Kontrolle der Maße und Gewichte, die Wasser- und die Lebensmittelversorgung sowie die Gestaltung der Getreidepreise. Sie überwachten die Badeanstalten und Bordelle und kümmerten sich um die ordnungsgemäße Durchführung von Begräbnissen. Wer dieses Amt ausüben wollte, musste mindestens 37 Jahre alt sein.

Mit vierzig Jahren konnte man sich dann um die Praetur bewerben. Wie die Konsuln besaßen diese Magistrate umfassende Vollmachten zu Hause (domi) und im Feld (militiae), das heißt, sie waren mit potestas und imperium – ziviler und militärischer Gewalt – ausgestattet. Zudem hatten sie das Recht, den Senat und Volksversammlungen einzuberufen. Seit 367 v. Chr. waren sie für die Rechtsprechung in Zivil- wie in Strafsachen zuständig. Vor den sullanischen Reformen wurden jedes Jahr sechs Praetoren gewählt. Zwei von ihnen blieben gung der ihnen untergeordneten Magistrate annullieren. Sie hatten im Kriegsfall den Oberbefehl über das Heer. Ihre Polizeigewalt im zivilen Bereich war nur dadurch eingeschränkt, dass römischen Bürgern im Falle körperlicher Züchtigung oder eines Todesurteils eine Berufungsverhandlung vor dem Volk zustand (provocatio ad populum). Die Konsuln hatten das Recht, den Senat einzuberufen, die Sitzung zu leiten, Gesetzesvorschläge einzubringen, Beschlüsse zu erwirken, zum Zwecke der Jurisdiktion in der Stadt, Gesandte vorzustellen, Berichte zur vier amtierten als Provinzstatthalter. Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren auf acht, die alle in Rom bleiben mussten. Erst im Anschluss an das städtische Amtsjahr wurden die gewesenen Praetoren wie die Konsuln als Propraetoren und Prokonsuln in die Provinzen abgeordnet.

Zum Konsul konnte man sich im Alter von 43 Jahren wählen lassen. Doppelt besetzt, spiegelte sich im Konsulat die »Königsgewalt« der Frühzeit wider. Als oberste Exekutivbeamte des Staates konnten die beiden Konsuln jede Verfü»Lage der Nation« abzugeben oder gar den Staatsnotstand (senatus consultum ultimum) zu beantragen. Beide Amtsinhaber konnten, da sie gleichgestellt waren, gegen die Entscheidung des jeweils anderen Einspruch erheben (intercessio) und waren deshalb gewöhnlich zu Kompromissen gezwungen. Die Insignien ihrer Macht waren die purpurgesäumte Toga (toga praetexta), der elfenbeinerne Klappstuhl (sella curulis) und zwölf Liktoren, die ihnen als Zeichen ihrer Amtsgewalt Rutenbündel voraustrugen.

Caesar im Senat niedergestochen!

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