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Vorwort zur 3. Auflage

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Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in der Praxis seit langem nicht mehr wegzudenken. In der juristischen Ausbildung fristen sie demgegenüber meist ein Schattendasein: Selten wird den Prüflingen im Examen die rechtliche Kontrolle und noch seltener die selbstständige Formulierung einer Klausel abverlangt. Wer sich als Berufseinsteiger mit der Materie beschäftigt, betritt daher meist Neuland.

Die hier vorgelegte systematische Gesamtdarstellung des AGB-Rechts knüpft an eben dieser Lücke in der Ausbildung an: Sie will den Einstieg in diese Rechtsmaterie erleichtern helfen. Die theoretische Grundlegung habe ich dabei auf das für das Grundverständnis der Materie Unverzichtbare beschränkt. Rechtspolitische Aspekte habe ich ebenfalls weitgehend ausgeblendet – so etwa die Frage, ob das gegenwärtige System der Inhaltskontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr einen angemessenen Regelungsrahmen bietet. Im Übrigen habe ich versucht, die einschlägigen Rechtsfragen anhand von zahlreichen Fall- und Klauselbeispielen zu illustrieren, die ganz überwiegend Originalfällen aus der Rechtsprechung entnommen sind.

Wollte man freilich das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in seiner gesamten Breite mit didaktischem Anspruch erläutern, so würde die Darstellung einen nicht mehr vertretbaren Umfang annehmen. Ich habe deshalb im Bereich der Inhaltskontrolle einzelne Bereiche herausgegriffen, die in der Praxis besonders häufig begegnen: AGB in Kaufverträgen, in Mietverträgen, in Werkverträgen und in Bürgschaftsverträgen. Klauseln aus anderen Vertragstypen (z.B. aus Reise-, Energielieferungs-, Bank- oder Versicherungsverträgen) habe ich bei passender Gelegenheit in den Grundlagenkapiteln eingeflochten. Vor allem in den Kapiteln zum Kauf- und zum Werkvertragsrecht sowie in den voraufliegenden Kapiteln, in dem die Folgen von Leistungsstörungen unabhängig vom Vertragstyp erörtert werden, erfährt der Leser en passant vieles über aktuelle Problemstände des seit 2002 geltenden Schuldrechts. Gerade in dieser Auflage galt es im Bereich des Schuldrechts weitere Neuerungen einzuarbeiten: die Umsetzung der neuen Zahlungsverzugsrichtlinie in §§ 271a, 308 Nr. 1a, 1b BGB (2014) sowie Neuerungen im Kaufrecht, im Werkvertragsrecht und im Reiserecht (2018). Gänzlich ausgespart habe ich demgegenüber das gesamte Problemfeld der AGB im Arbeitsrecht: Diese umfangreiche Materie erfordert eine eigene, in sich geschlossene Darstellung.

In dem Umfang, den das Buch abdeckt, bietet es aber nicht bloß eine Möglichkeit der Fortbildung, sondern konkrete Handreichungen für die praktische Arbeit. Aus den Erläuterungen zu den Fallbeispielen kann sich der Leser jenes Potential an Argumenten erschließen, das er benötigt, um die Gerichte von der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Klausel zu überzeugen. Dem Leser wird vor Augen geführt, was es zu erwidern gilt, wenn die Gegenseite eine Klausel mit der Begründung zu rechtfertigen sucht, diese werde „bundesweit verwendet“ bzw. bilde die vor der Schuldrechtsreform geltende gesetzliche Regelung ab und könne daher nicht heute auf einmal unwirksam sein bzw. man sei auf die Klausel angewiesen, um die günstigen Preise zu halten. Schließlich werden dem Leser – vor allem bei Gestaltungsproblemen, die durch die Schuldrechtsreform aufgeworfen wurden – Vorschläge für die selbstständige Formulierung von Klauseln unterbreitet. Neu eingefügt habe ich ein Kapitel, in dem ich Anregungen für das Mandantengespräch unterbreite und einen Vorschlag für ein komplettes Klauselwerk ausformuliere.

Schon im Vorwort zu den beiden Vorauflagen hatte ich allen Anlass, jenen Personen zu danken, die mich bei der Fertigstellung des Manuskripts zu diesem Buch unterstützt haben. Und so sind mir auch bei der Vorbereitung der dritten Auflage zahlreiche helfende Hände zur Seite gestanden. Mein herzlicher Dank gilt dieses Mal Frau Rechtsanwältin Eva Tiemann, Frau Anja Ort, Frau Gökcen Hatilcik, Frau Luise Drude, Frau Charlotte Fleher, Frau Shabnam Ahmadzai, Herrn Patrick Brinkmann, Herrn Julian Ziegler, Herrn Saman Karami, Herrn Dominik Rissmann, Herrn Marco Hevermann und Herrn Ortwin Maser.

Rechtsprechung und Literatur sind bis Mai 2018 berücksichtigt. Ich hoffe, dass dieses Buch allen, die es lesen und mit ihm arbeiten, reichen Ertrag erbringt. Für Anregungen aus dem Kreise der Leserschaft bin ich immer dankbar.

Berlin, im Oktober 2018 Prof. Dr. Martin Schwab

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