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1. Typischer Sachverhalt

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Vgl. zunächst den unter Rn 26 geschilderten Fall. Rechtsanwalt R hat den Z anlässlich eines Haftbesuchs darum gebeten, ihm eine schriftliche Stellungnahme zu den Tatvorwürfen zukommen zu lassen. Z befürchtet, die Stellungnahme könne in die Hände der Staatsanwältin geraten und dieser Ermittlungsansätze liefern.

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