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IV.1. Die Menschenwürde in BüchnersBüchner, Georg Schulschriften und -reden über den Freitod
ОглавлениеDer junge BüchnerBüchner, Georg ist noch in traditionellen Denk- und Deutungsmustern verhaftet. In den Schriften und Reden des Gymnasiasten manifestieren sich jedoch bereits Aspekte, die für seine spätere Menschenwürdeauffassung entscheidend sind.
In seiner Ende 1829 / Anfang 1830 entstandenen Schulrede HeldenHeld-Tod der vierhundert Pforzheimer verherrlicht BüchnerBüchner, Georg die kollektive Selbstaufopferung eines Pforzheimer Heeres im Dreißigjährigen KriegKrieg als freie Entscheidung autonomerAutonomie IndividuenIndividuum, für eine Idee in den Tod zu gehen.1 Am Anfang des Textes steht eine Definition des Erhabenen, die stark an SchillersSchiller, Friedrich Terminologie erinnert. In dessen Schriften findet sich neben anderen der Begriff der „erhabenen Würde“; sie ist eine dramenpoetische Kategorie, die auf der anthropologischen Grundannahme beruht, dass der Mensch mit Hilfe seines WillensWille, freier Wille und seiner VernunftVernunft in der Lage ist, sich über die Zwänge der Natur hinwegzusetzen.2 Büchner nimmt diesen Gedanken auf:
Erhaben ist es, den Menschen im Kampfe mit der Natur zu sehen, wenn er mit gewaltiger Kraft sich stemmt gegen die Wut der entfesselten Elemente und, vertrauend der Kraft seines Geistes nach seinem Willen die Kräfte der Natur zügelt. (MA 17)
Das Erhabene ist an dieser Stelle sowohl anthropologisch als auch ästhetisch zu verstehen: Erhaben ist zum einen der Mensch, dessen Geist und Willen mit der Natur kämpfen, zum anderen – und aus syntaktischer Perspektive zuallererst – das „[S]ehen“, die Wahrnehmung des kämpfenden Menschen. Was BüchnerBüchner, Georg hier beschreibt, ist also auch ein ästhetisches Phänomen: Der Mensch in seiner ästhetischen Wahrnehmung rückt in den Fokus.
„[N]och erhabner“ sei der Kampf mit dem Schicksal, das Eingreifen in die Geschichte und die Aufopferung des eigenen Lebens für einen Zweck, der den HeldenHeld einen „rühmlichen Tod“ und „Unsterblichkeit“ einbringe (MA 17): den Kampf „für Glaubens-FreiheitFreiheit“, „für das Licht der Aufklärung, […] für das, was dem Menschen das Höchste und heiligste ist“ (MA 19). Das Eintreten „für das heiligste Recht der Menschheit“ (MA 22–23), mithin für das Recht auf Wissen und eigenständiges Denken, sei Frucht der Reformation. Erst durch ihr Verdienst „erkannte die Menschheit ihre Rechte und ihren Wert“, ohne sie wäre das „Menschen-Geschlecht, das sich jetzt zu immer freieren, zu immer erhabneren Gedanken erhebt, dem TiereTier, Vertierlichung, Theriomorphisierung gleich, seiner Menschen-Würde verlustig“ (MA 19). Dass die Pforzheimer den Tod frei und mit großer Überzeugung wählten, ist für den jungen BüchnerBüchner, Georg eine zutiefst menschenwürdige Handlung. Sie „trieb nicht Wut nicht Verzweiflung zum Kampf auf Leben und Tod (dies sind zwei Motive die den Menschen statt ihn zu erheben zum Tiere erniedrigen)“; vielmehr „hatten [sie] freie Wahl, und sie wählten den Tod“ (MA 21–22). Er fährt fort:
Dies ist das große, dies ist das erhabne an ihrer Tat; dies zeugt von einem Adel der Gesinnung, der weit erhaben ist über die niedrige Sphäre des Alltagsmenschen, dem sein Selbst das Höchste ist, sein Wohlsein der einzige Zweck, der jedes höheren Gefühls unfähig und verlustig der wahren Menschen-Würde, seine VernunftVernunft nur gebraucht um tierischer als das TierTier, Vertierlichung, Theriomorphisierung zu sein. (MA 22)3
Gleich zweimal benutzt BüchnerBüchner, Georg das Kompositum „Menschen-Würde“, das in seinem Werk ansonsten nicht vorkommt.4 Was er darunter versteht, bleibt dem Würdebegriff der Aufklärung und der Klassik verpflichtet: Er greift die traditionelle Bindung der Würde an die VernunftfähigkeitVernunft des Menschen auf („Kraft seines Geistes“), die es ihm erlaubt, seine Wünsche zu reflektieren und autonomAutonomie zu handeln. Die Grenze zwischen Mensch und TierTier, Vertierlichung, Theriomorphisierung ist eindeutig; wer seine Menschenwürde verliert, wird zum Tier, ja fällt sogar noch eine Stufe tiefer. Aus dem besonderen „Wert“ des Menschen ergeben sich die mehrfach erwähnten „heiligsten Rechte“, die hier eine recht unbestimmte „FreiheitFreiheit“ bezeichnen. Bemerkenswert sind die politischen Folgerungen des Gymnasiasten: Den Aufständischen der Französischen Revolution, ebenso Vorbilder wie die Pforzheimer, war „ein freier Tod lieber als ein sklavisches Leben“ (MA 18). Denn das Schlimmste, was einem Staat passieren könne, sei der „Verlust [der] geistigen Selbstständigkeit“ (MA 24). Das Funktionieren des Staates ist demnach an die AchtungAchtung und Gewährleistung der individuellen Menschenwürde notwendig gebunden – hier scheint geradezu eine politische Utopie auf.
In der im September 1830 gehaltenen Rede zur Verteidigung des Kato von Utika rechtfertigt BüchnerBüchner, Georg leidenschaftlich (und ohne Bezug auf GottschedsGottsched, Johann Christoph Drama) den SuizidSuizid des Cato, indem er ihn als „besonnene[]“ (MA 29) Tat eines großen, freiheitsliebenden Charakters darstellt. „Vaterland, Ehre und FreiheitFreiheit“ sind die Ideale, die Cato verkörpert; wenn Freiheit der einzig mögliche Zweck der menschlichen Existenz ist, dann ist auch der Freitod als Mittel, diese Freiheit zu wahren, erlaubt. Gleich mehrfach verbindet Büchner Catos Handlung mit der Vokabel „Würde“: Der Tod wird als das „Einzig-würdige“ bezeichnet (MA 29), als ein „würdige[r] Schlußstein“ (MA 30), der „seines ganzen Lebens würdig“ ist (MA 31) und der „Würde seines Lebens geziemte“ (MA 32). Im Kontext der stoischen Würdevorstellung, die er im Text referiert und somit als den einzigen zulässigen Bewertungsrahmen festsetzt, hält der Gymnasiast den Freitod für legitim: Neben dem drohenden Verlust der Freiheit5 nennt Büchner Catos „Unvermögen, sich in eine seinen heiligsten Rechten, seinen heiligsten Grundsätzen widersprechende Lage zu finden“ (MA 33), als nachzuvollziehenden Beweggrund für den Suizid. Der Mensch besitzt demnach unveräußerliche Rechte; eines davon ist das Recht auf Freiheit, also auch auf eine freie Willensentscheidung, auf die Möglichkeit, selbst über sein Leben zu bestimmen – und das schließt den Freitod ein.
BüchnerBüchner, Georg verteidigt Cato, weil er ihn „subjektiv“ (vgl. MA 28, 35) im Recht sieht.6 In der Rezension eines Aufsatzes, den ein Mitschüler über den SelbstmordSuizid geschrieben hat, modifiziert er diese Auffassung jedoch. Die Teleologiekritik seiner Zürcher Probevorlesung Über Schädelnerven von 1836 vorwegnehmend (vgl. MA 259–260) führt Büchner an, dass der einzige von der Natur vorgegebene „Zweck“ des menschlichen Lebens das Leben selbst sei, dass es also nicht etwa nur eine Durchgangsstation, ein Mittel auf dem Weg ins Jenseits darstelle; so rechtfertigt in Büchners Augen die christliche Theologie das irdische Leiden. Insofern verstößt der Suizid gegen die Bestimmung, den Zweck des Menschen (und der Natur). Das erinnert an KantsKant, Immanuel Selbstzweckformel und an seine ganz ähnlich begründete Verurteilung des Suizids.7 Allerdings besteht ein entscheidender Unterschied: Während bei Kant die Selbstzweckformel und das Suizidverbot an das Sittengesetz gebunden sind, herrscht bei Büchner das Bemühen um Verständnis vor, ein psychologisch motiviertes Interesse für den Einzelfall – und EmpathieEmpathie. Denn Büchner verurteilt weder Cato noch jene Selbstmörder, die sich „aus physischen oder psychischen Leiden“ (MA 37; Herv. i.O.) töten. Diese handeln zwar keineswegs nur aus freiem Willen; im Gegensatz zur zeitgenössischen Bewertung des Suizids werden sie bei Büchner jedoch nicht kriminalisiert,8 sondern als Verständnis verdienende Menschen anerkannt. Darauf zielt der letzte Satz der Rezension, der auf einen in der begutachteten Arbeit formulierten „erhabne[n] Gedanke[n]“ anspielt, „welcher dem Menschen allein im Schlamme des Lebens die wahre Würde bewahren kann“ (MA 38). Dabei geht es wohl um „den Begriff ächter und wahrer Menschenliebe“, die den Selbstmörder eben nicht sittlich verurteilt, sondern „die Gebrechen und Mängel des armen Sterblichen“ bedauert und den „Verirrten“ bemitleidet (MA 38). Hier postuliert der 18-jährige Gymnasiast eine inhärente („wahre“) Form der Würde, die dem Menschen von niemandem genommen werden und durch nichts, auch nicht durch elende Umstände oder vermeintlich unsittliche Handlungen, kompromittiert werden kann.
Der junge BüchnerBüchner, Georg ist in der idealistischen Tradition verwurzelt. Seine Schulreden feiern die uneingeschränkte Handlungsfreiheit des Subjekts. Das Leben des Menschen selbst wird mit Rückgriff auf das idealistische, vernunftphilosophische Erbe als der höchste Zweck seiner Existenz gesetzt; daher müssen ihm FreiheitFreiheit, die Möglichkeit zur SelbstbestimmungSelbstbestimmung und bestimmte Rechte zugestanden werden. Gleichzeitig ist bereits Büchners Interesse für den (bisweilen anormalen) Einzelfall spürbar, für die bedrohte Würde des IndividuumsIndividuum.