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IV.2.3. Menschenwürde und MenschenrechteMenschenrechte
ОглавлениеSpätestens seit Mitte des 20. Jahrhunderts, in Ansätzen jedoch bereits im Zeitalter der Aufklärung werden aus der Menschenwürde bestimmte MenschenrechteMenschenrechte abgeleitet.1 Auch der Hessischen Landboten impliziert einen unmittelbaren Zusammenhang. Im Zuge der Französischen Revolution seien die „Rechte des Menschen“ erklärt worden, und diese werden auch kurz ausgeführt: Alle Menschen sind von Geburt aus gleich, der Einzelne hat ein Recht auf politische Partizipation, politische Entscheidungen müssen immer Mehrheitsentscheidungen sein und durch Repräsentation den Willen der Mehrzahl widerspiegeln (MA 52). Daher seien die aktuellen Wahlgesetze „VerletzungenMenschenwürdeverletzung der Bürger- und Menschenrechte“ (MA 56).2 Diese letzte Formulierung ist eine recht eindeutige Anspielung auf die revolutionäre Déclaration des droits de lʼhomme et du citoyen (1789), deckt sich auf der Ebene der politischen Rechte aber durchaus auch mit dem, was der moderne Begriff der Menschenrechte umfasst. BüchnersBüchner, Georg spezifische Position ist aber viel grundlegender: Die eindringliche Schilderung der menschlichen KreatürlichkeitKreatürlichkeit (nicht nur im Landboten) verweist auf das, was in seinem Weltbild der „erste Beweger“3 ist: der Hunger. Das ganz basale Recht des Einzelnen auf ein Minimum an materieller Versorgung steht noch vor jedem Gedanken an politische Reformen. Genau das ist der Ausgangspunkt für die Kritik an der menschenunwürdigen Existenz im Hessischen Landboten.4
In einem kurz nach der Entstehung des Hessischen Landboten verfassten Brief an die Familie empört sich BüchnerBüchner, Georg über die behördlichen Maßnahmen gegen ihn im Zuge der Ermittlungen wegen der Flugschrift, die auch zu einer Durchsuchung seines Zimmers führten:
Ich bin empört über ein solches Benehmen, es wird mir übel, wenn ich meine heiligsten Geheimnisse in den Händen dieser schmutzigen Menschen denke. […] Auf einen vagen Verdacht hin verletzte man die heiligsten Rechte […]. (MA 293; Nr. 29)5
Zwar gehören diese Äußerungen zur pragmatischen, auf private Kommunikation abzielenden Textsorte Brief und stehen überdies im Kontext eines Rechtfertigungsdrucks gegenüber den Eltern, doch die Wortwahl gleicht jener des Landboten. Zum einen argumentiert BüchnerBüchner, Georg im Hinblick auf bestehendes Recht und beklagt, dass seine festgeschriebenen Rechte nicht respektiert wurden. Zum anderen postuliert er jenseits jeder positiven Gesetzgebung ein Recht auf Wahrung der Privatsphäre, ein Recht auf einen Raum, in den niemand eindringen und über den nur der Einzelne selbst verfügen darf.6 Dies korreliert, nun nicht mehr auf der Ebene des einfachen Bauern, sondern auf jener des Bürgersohns, mit dem bereits im Landboten scharf kritisierten Eindringen der Regierung in den persönlichen Bereich des Einzelnen und ihrer Verfügungsgewalt über die Privatsphäre, über den KörperKörper der Armen.
Wenn er von MenschenrechtenMenschenrechte spricht, benutzt BüchnerBüchner, Georg immer wieder das Epitheton „heilig“, manchmal sogar im Superlativ. Diese Kollokation erinnert an die von Hans Joas vorgeschlagene These, die den Glauben an die Menschenrechte als „Geschichte der Sakralisierung der Person“ beschreibt. Zwar nennt Büchner die Menschenrechte selbst, nicht ihre Träger, „heilig“; doch für ihn besitzen die Menschenrechte eben jene Qualitäten, die nach Joas „für die Sakralität charakteristisch sind: subjektive Evidenz und affektive Intensität“.7 Die Geltung der Menschenrechte für alle Menschen wird von Büchner nachdrücklich behauptet; implizit begründet wird diese Überzeugung durch den für das Zielpublikum in biblischer Sprache formulierten naturrechtlichen Menschenwürdebegriff.
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Mit großem ästhetisch-rhetorischen Aufwand inszenieren die Autoren des Hessischen Landboten die Menschenwürde und ihre VerletzungMenschenwürdeverletzung und instrumentalisieren sie für ihre Zwecke. Als implizites Ideal liegt dem Text ein Menschenwürdebegriff zugrunde, der FreiheitFreiheit, Gleichheit und das Recht auf SelbstbestimmungSelbstbestimmung postuliert:8 Für jeden Menschen müssen in seiner konkreten Situation bestimmte Umstände zwingend gegeben sein, damit er ein würdiges Leben führen kann. Im Text wird diese Definition ex negativo entwickelt, indem drastisch die Verstöße gegen diese Menschenwürdevorstellung aufgezeigt werden. Transportiert werden sowohl das implizite Ideal als auch die empörenden Menschenwürdeverletzungen durch eine Sprache, die mit ihrer Drastik und ihren Anleihen aus der Bibel stark affektiv anspricht. So wird die ‚ästhetische Verletzung‘ der Menschenwürde innerhalb eines sprachlichen Gebildes zu einer subversiven, bewusst eingesetzten Strategie.