Читать книгу Kartell Compliance - Max Schwerdtfeger - Страница 133
f) Qualitative Anforderungen an den Online-Vertrieb in selektiven Vertriebssystemen
Оглавление182
Während die Mehrzahl qualitativer Vertriebsvorgaben für den Offline-Vertrieb auf (reine) Internethändler übertragbar ist (Werbevorgaben, Sortiments- und Lagerhaltungsvorgaben etc.), stellen sich bei der Ausgestaltung des Internet-Vertriebs in selektiven Vertriebssystemen Sonderfragen.[503] Zur Beurteilung qualitativer Anforderungen an den Online-Vertrieb ergeben sich aus den Vertikal-LL zwei Leitprinzipien: Wie auch im Offline-Bereich kann der Anbieter für die Verwendung des Internets Qualitätsanforderungen zum Weiterverkauf seiner Waren festlegen.[504] Bedingung für die Zulässigkeit von Qualitätsanforderungen für den Online-Vertrieb ist die Gleichwertigkeit mit den Kriterien, die für den Verkauf im Ladengeschäft festgelegt wurden (sog. Äquivalenzprinzip): „Die Kommission sieht [. . .] jede Verpflichtung als Kernbeschränkung an, die die Vertragshändler davon abhält, das Internet zu benutzen, um mehr und andere Kunden zu erreichen, indem ihnen Kriterien für Online-Verkäufe auferlegt werden, die insgesamt den Kriterien für Verkäufe im physischen Verkaufspunkt nicht gleichwertig sind.“[505]
183
Unter Beachtung des Äquivalenzprinzips dürfte es dem Hersteller zunächst erlaubt sein, inhaltliche Anforderungen an Internetseiten selbst (z.B. Name der Domain, ggf. Hinweis auf stationäre Geschäfte) zu stellen, sofern diese verhältnismäßig sind. Darüber hinaus dürften Vorgaben an die Produktpräsentation auf der Internetseite zulässig sein. Solche Vorgaben stellen sicher, dass die Präsentation der Waren im Internet einen mit der stationären Präsentation vertriebswegspezifisch vergleichbaren Standard aufweist.
Beispiele:
– | Anforderungen zur Gewährleistung eines hochwertigen Gesamteindrucks der Internetseite nebst der Angabe, dass es sich um das Angebot eines autorisierten Händlers handelt; |
– | ansprechende und übersichtliche Darstellung der Produkte nebst qualitativ hochwertigen Bildern und Produktbeschreibungen; |
– | Präsentation der Waren in angemessenem Warenumfeld; |
– | regelmäßige Aktualisierung der Internetseite und die Anzeige aktueller Preise; |
– | angemessene Verfügbarkeiten einer Service-Hotline; |
– | Dem Offline-Handel entsprechende Service-Leistungen z.B. bei Zahlung, Versand und Rückabwicklung. |
184
Unzulässig sind hingegen Vorgaben, die den Internet-Vertrieb gegenüber dem stationären Vertrieb benachteiligen und in den Vorgaben an den stationären Vertrieb keine vertriebswegspezifische Entsprechung finden.
Beispiele:
– | Vorgaben an die Lagerhaltung bei Internethändlern, die keine Entsprechung gegenüber stationären Händlern finden oder Anforderungen an die Produktpräsentation (z.B. das Produktumfeld), die ihrerseits von stationären Händlern nicht eingehalten werden müssen. |
– | Darüber hinaus müssen die jeweiligen Vorgaben – wie beim stationären Vertrieb auch – in Anbetracht der gehandelten Produkte verhältnismäßig sein.[506] |
185
Um ein positives Produkterlebnis sicherzustellen, dürften auch technische Anforderungen an die Internetpräsenz, die dem Standard der vertriebenen Produkte gerecht werden, zulässig sein (z.B. die Sicherstellung einer angemessenen Reaktionsgeschwindigkeit der Server).[507]