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4 Dimensionen des Alterns

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Bei den Definitionen der geistigen Behinderung können insbesondere drei Dimensionen unterschieden werden: eine biologisch-medizinische (z. B. Ätiologie), eine psychologische (z. B. kognitive Fähigkeiten) und eine soziologische Dimension (z. B. soziale Adaption, Rollen). Auch bei der Definition und Beschreibung der Begriffe »alt« und »Alter« finden sich diese drei Dimensionen in der Geriatrie, der Gerontopsychologie und der Gerontosoziologie wieder.

Im folgenden Kapitel werden nach den Erkenntnissen jeder dieser Disziplinen einige grundlegende Prozesse des Alterns geschildert. Im Rahmen der biologischen Dimension werden sowohl biologische als auch physiologische Aspekte angesprochen. Bei jeder Disziplin wird anschließend verglichen, ob die Forschungsergebnisse des Alterns in der Regelentwicklung (wenn es diese überhaupt gibt) mit den Erkenntnissen für Menschen mit geistiger Behinderung übereinstimmen.

Obwohl jede dieser Disziplinen einen bestimmten Aspekt des Alterns hervorhebt, ist jeder ältere Mensch mit einer geistigen Behinderung einzigartig und unablösbar mit seiner Lebensgeschichte verbunden ( Kap. 4). Auch gibt es nicht den Homo Biologicus, den Homo Psychologicus oder den Homo Soziologicus. Es gibt nur Disziplinen, die bestimmte konzeptionelle Dimensionen akzentuieren. Ältere Menschen mit geistiger Behinderung können und dürfen keinesfalls auf eine dieser Interpretationsebenen reduziert werden, da sonst die Einzigartigkeit des Menschen und die Heterogenität dieses Personenkreises nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Altern mit geistiger Behinderung

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