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Gesetzesgrundlagen in der Arbeit als Fachangestellter für Bäderbetriebe
Gesetzesgrundlagen in der Arbeit als Fachange-stellter für Bäderbetriebe
Die Ausbildungsordnung
Die Ausbildung für jeden anerkannten Ausbildungsberuf wird in einer Ausbil-dungsordnung geregelt. Die Ausbildungsordnung wird von der Kultusminis-terkonferenz (KOK) festgelegt.
1998 wurde die Ausbildungsordnung für das Berufsbild Schwimmmeister-gehilfe/in in die Ausbildungsordnung für Fachangestellte/r für Bäderbetriebe geändert.
Sie beinhaltet folgende Punkte:
Die allgemeinen Vorbemerkungen
Hier wird erläutert, dass dieses Berufsbild einer dualen Ausbildung unter-liegt. Eine duale Ausbildung bedeutet, dass sowohl in der Berufsschule so-wie im Betrieb ausgebildet wird. Ebenfalls werden in den Vorbemerkungen die Zielsetzungen für die Schüler und Schülerinnen bzw. der Auszubildenden erläutert.
Dazu gehören die freie Wahl des Ausbildungsplatzes, die Vorbereitung auf die Berufswelt, die Befähigung zur Weiterbildung, die Möglichkeit verschie-dene mikro- und makroökonomische Zusammenhänge zu erkennen, sowie die persönliche Weiterentwicklung und Belastbarkeit im Berufsleben zu er-lernen.
Des Weiteren erläutern die allgemeinen Vorbemerkungen, dass die Lehr-pläne von den einzelnen Bundesländern für die beruflichen Schulen festge-legt werden. Es werden die Mindestanforderungen (Hauptschulabschluss) und die Freiheit in der Methodenwahl zur Handlungskompetenzförderung beschrieben.
Die allgemeine Definition von den Begriffen Lerngebiete, Lernziele, Lernin-halte und Zeitrichtwerte kann dort nachgelesen werden.