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Rechtsgrundlagen für den Bäderbetrieb
Es dürfen dem Auszubildenden nur dem Ausbildungszweck dienliche und sinnvolle Aufgaben übertragen werden. Es sollte keine körperliche Über-forderung herbeigeführt werden.
Am Ende der Ausbildungszeit ist ein schriftliches Ausbildungszeugnis vom Ausbildenden zu erstellen. Dieses muss den Ausbildungszeitraum, die -inhalte sowie über die erworbene Handlungskompetenz beinhalten. Auf Wunsch des Auszubildenden kann um persönliche Beurteilungen erweitert werden.
Vergütung, Beginn und Beendigung des Ausbildungsver-hältnisses
Die einzelnen Vergütungen innerhalb eines Ausbildungsverhältnis sind in den entsprechenden Tarifverträgen (TVÖD, TVV etc.) nachzulesen. Im Ver-trag sind die Vergütungen in den Ausbildungsjahren festzuhalten, ebenso die einzelnen Urlaubstage pro Ausbildungsjahr. Die Dauer der Probezeit und der Beginn und die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sind gleichfalls im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben.
Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonals
Um ausbilden zu dürfen muss die Ausbildungsstätte folgende Kriterien er-füllen:
Die Art und die Einrichtung der Ausbildungsstätte muss geeignet sein um in diesem Berufsbild ausbilden zu dürfen.
Die Anzahl der Bewerber muss so gewählt werden, dass genügend Fach-personal vorhanden ist, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewähr-leisten.
Falls ein Bereich der Ausbildung nicht im Betrieb abgedeckt werden kann, muss über eine überbetriebliche Maßnahme dieser Bereich abgedeckt werden.
Der Ausbilder
Aber nicht nur die Ausbildungsstätte, sondern auch der Ausbilder muss per-sönlich und fachlich geeignet sein. In dem Ausbildungsbetrieb muss ein ent-sprechender Ausbilder vorhanden sein um ausbilden zu dürfen. Jedoch dür-fen bei fachlicher und persönlicher Eignung auch Ausbildungsbereiche vom