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Rechtsgrundlagen für den Bäderbetrieb

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung kann entspre-chende Richtlinien über die Kürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit erlassen.

Regelungsbefugnis

Falls keine andere Regelung besteht, ist die zuständige Stelle für die Durch-führung der Berufsausbildung ausschlaggebend.

Berufsausbildungsverhältnis

Zu Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses muss zwischen dem Aus-bildenden, also jemand, der eine Person zur Berufsausbildung einstellen möchte und dem Auszubildenden, also jemand der eine Berufsausbildung antreten möchte, ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag ist schriftlich festzuhalten.

Dieser Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

die Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze, die für Arbeitsverträge gel-ten

die Verantwortlichkeit für die Ausbildung, dies kann auch ein Ausbildungs-verbund (mehrere Unternehmen oder Ausbilder, die die Ausbildungsab-schnitte aufteilen) sein.

das Ziel der beruflichen Ausbildung mit ihrer sachlichen und zeitlichen Glie-derung.

der Ausbildungsbeginn, sowie die Ausbildungsdauer

die außerbetriebliche Ausbildungszeit

die tägliche Arbeitszeit in der Ausbildung

die Dauer der Probezeit mindesten 1 Monat maximal 4 Monate

die Anzahl der Urlaubstage pro Ausbildungsjahr

die Kündigungsbedingungen für den Ausbildungsvertrag

die Allgemeinen Hinweise auf geltende Tarif-, Betriebs- oder Dienstverein-barungen.

Der Vertrag ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und dem ge-setzlichen Vertreter im Falle einer Minderjährigkeit zu unterschreiben.

Änderungen des Ausbildungsvertrages sind schriftlich festzuhalten und die Rahmenbedingungen sind weiterhin einzuhalten.

Nichtig sind alle Vereinbarungen, in denen der Auszubildende für seine Aus-bildung eine Entschädigung leisten soll, bei denen Vertragsstrafen angedroht

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